In Sinn geht der Streit zwischen Bürgermeister Hans-Werner Bender und der Gemeindevertretung in eine neue Runde. Es geht um ein Fax. Bender zieht vor den Verwaltungsgerichtshof.
Von Katrin Weber
Mitarbeiterin Dillenburg
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Ist das Tischtuch zwischen Sinns Bürgermeister Hans-Werner Bender (parteilos) und der Gemeindevertretung zerrissen? Bender sagt: "Einem Mediationsverfahren würde ich auf jeden Fall zustimmen." Archivfotos: Katrin Weber/Fotomontage: Konrad Steinhaus
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NUN ENTSCHEIDET DER VERWALTUNGSGERICHTSHOF IN KASSEL
Per einstweiliger Anordnung wollte Sinns Bürgermeister Hans-Werner Bender (parteilos) verhindern, dass das Schreiben des Landrats zum Abschluss des Vorverfahrens eines möglichen Disziplinarverfahrens veröffentlicht wird. Am Verwaltungsgericht Gießen wurde dieser Antrag jedoch abgelehnt.
Abgelehnt worden sei der Antrag, weil zunächst Widerspruch nach § 63 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gegen den Beschluss einzulegen sei, erläuterte Bettina Lebershausen (SPD) dem Parlament. Diesen Widerspruch reichte Bender nach eigenen Angaben am 15. Dezember bei der Gemeindevertretung ein. Außerdem fehle es am "Geheimhaltungsbedürfnis", da die Gemeindevertretung am 1. Dezember in öffentlicher Sitzung getagt habe, das Verlesen des Schreibens und die erfolgte Beschlussfassung in dieser öffentlichen Sitzung erfolgt seien, heißt es in der Präsentation der Parlamentsvorsitzenden.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen ist nach Auskunft seines Pressereferenten Rainer Lambeck nicht rechtskräftig. Bender hat gegen den Beschluss Beschwerde am Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eingelegt. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Bettina Lebershausen, wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese habe sie am Montag dieser Woche eingereicht, sagte sie am Tag darauf.
Am VGH ist in der Sache noch nicht entschiedenDessen stellvertretender Pressereferent, Martin Sander, teilt auf Anfrage mit, dass die Beschwerde eingegangen und vor wenigen Tagen erst begründet worden sei. Der Beschwerdegegner, die Gemeindevertretung, habe aktuell Gelegenheit bekommen, Stellung zu nehmen. Noch könne der 5. Senat keinen Zeitpunkt benennen, zu dem eine Entscheidung über die Beschwerde erfolgen werde.