Grävenwiesbach hat den Wassernotstand ausgerufen

In Grävenwiesbach ist das Wasser so knapp, dass Bürgermeister Roland Seel am heutigen Freitag den Wassernotstand ausgerufen hat.  Foto: dpa
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Auch in Grävenwiesbach wird mehr Wasser als sonst entnommen - vermutlich durch das Coronabedingte Homeoffice. Darum hat Bürgermeister Roland Seel den Wassernotstand ausgerufen.

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GRÄVENWIESBACH. Grävenwiesbach (inf/anr). Auch in Grävenwiesbach wird mehr Wasser als sonst entnommen - vermutlich durch das Coronabedingte Homeoffice. Mittlerweile ist die Wasserlage der Gemeinde kritisch - wie übrigens überall im Hochtaunus. Darum hat Bürgermeister Roland Seel am heutigen Freitag den Trinkwassernotstand ausgerufen, die bei Notständen in der Wasserversorgung angewendet wird. Dies bedeutet nach der Gefahrenabwehrverordnung, dass der Verbrauch von Trink- und Brauchwasser per sofort eingeschränkt wird. Mit dieser Rechtsgrundlage wird die Bevölkerung aufgefordert Wasser, zu sparen und nicht mehr zu verschwenden. Das Notstandsgebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet und gilt zunächst vom 1. bis 31. August.

Neben der Speicherung von Trinkwasser ist die Nutzung des Trinkwassers zum Bewässern oder Beregnen von Gärten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, sowie befestigten Flächen verboten. Ebenfalls verboten ist die Nutzung von Trinkwasser zur Befüllung von Schwimmbecken oder zur Fahrzeugwäsche.

Bürgermeister Roland Seel begründete die einhellige Entscheidung des Gemeindevorstands mit den fehlenden Niederschlägen im trockenen Sommer, sowie der fehlenden Erholung des Grundwasserspiegels, nachdem es im Winter keinen Schnee gab. Die Entscheidung wurde in Abstimmung mit anderen Gemeinden des Usinger Landes, insbesondere Schmitten getroffen. Seel ergänzte, dass der Wetterbericht keine nennenswerten Niederschläge erwarten lässt, jedoch der Wasserverbrauch in den letzten Tagen und speziell abends deutlich gestiegen sei. Die Sommerferien und der Corona bedingte Aufenthalt zu Hause hätten insbesondere in der Kerngemeinde zur erhöhten Pool-Nutzung und Garten-Bewässerung geführt. Seel betonte, dass sich die Wasserknappheit nicht wesentlich von Nachbarkommunen unterscheide ("Der Taunusboden ist nicht durchlässig") und erwartet, dass weitere Usinger Land-Gemeinden der Grävenwiesbacher Entscheidung folgen. Nach der Gefahrenabwehrverordnung werden Zuwiderhandlungen nach dem sogenannten Ordnungswidrigkeitengesetz mit Geldbuße bestraft. "Wir wollen nicht das OWIG anwenden, sondern die Wasserversorgung als Lebensgrundlage sicherstellen", bekräftigte Seel. Das Wasser auf den Friedhöfen ist bereits abgestellt. Der Rathauschef behält sich weitere Maßnahmen vor und erwartet angesichts der allgemeinen Lage in der Region keine kurzfristige Verbesserung. Insbesondere ein weiteres Zukaufen von Fremdwasser sei nicht möglich, weil es überall fehle. "Die Lösung heißt Wasser sparen", betonte der Grävenwiesbacher Verwaltungschef Einigkeit im Usinger Land nach zahlreichen Besprechungen auf Bürgermeisterebene.

Die Gefahrenabwehrverordnung ist auf der gemeindlichen Homepage unter dem nachstehenden Link: https://www.graevenwiesbach.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Satzungen/2018-08-09_-_GefabwehrVO_ueber_die_Einschraenkung_des_Verbrauchs_von_Trink-_und_Brauchwasser_bei_Notstaenden_i._d._Wasserversorgung_mit_EUR.pdf zu finden.