Um die eingebrochenen Gewerbesteuerausfälle zu kompensieren, will das Land Hessen den Kommunen im Hochtaunuskreis insgesamt rund 48 Millionen Euro zukommen lassen.
. Hochtaunus (red). In der Sitzung des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtages hat Finanzminister Boddenberg (CDU) die Berechnung der Ausgleichszahlungen für Hessens Kommunen durch Land und Bund für die eingebrochenen Gewerbesteuereinnahmen 2020 vorgestellt. Wie der direkt gewählte Landtagsabgeordnete Holger Bellino (CDU) mitteilt, fließen den Kommunen des Hochtaunuskreises 47 249 178 Euro zu. "Geld, dass in den Kommunen dringend benötigt wird und darüber hinaus auch eine gewisse Planungssicherheit für die kommunalen Haushalte gibt", schreibt Bellino, der sich als Kommunalpolitiker in Wiesbaden für eine Unterstützung der Kommunen eingesetzt hatte. "Da waren wir uns aber schnell einig, dass neben den Investitionen in das Gesundheitssystem und die Stützung der Wirtschaft eben auch die Städte und Gemeinden entsprechend unterstützt werden müssen", so Bellino.
"Enorme Herausforderung"
Insbesondere die Kommunen in Hessen stünden durch die teilweise massiven Ausfälle bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer vor einer enormen Herausforderung. Bund und Land schafften daher in "kürzester Zeit" die Voraussetzungen dafür, einen großen Teil dieser Ausfälle aus dem ersten Halbjahr 2020 auszugleichen. Der Bund steuert 552 Millionen Euro, das Land 661 Millionen Euro bei, sodass über 1,2 Milliarden Euro sobald wie möglich zur Auszahlung zur Verfügung stünden. Als Berechnungsgrundlage dienten jeweils die aktuellen Steuereinbrüche im Vergleich zu den Vorjahren. Konkret bedeutet dies für die einzelnen Kommunen im Usinger Land: Grävenwiesbach erhält 539 190 Euro, Neu-Anspach 532 366 Euro, Schmitten 278 123 Euro, Usingen 1 219 754 Euro, Wehrheim 965 632 Euro und Weilrod 423 087 Euro. Auf dieser Grundlage könne nun, so Bellino, auch die Kalkulation für den nächsten Haushalt erfolgen.
"Die CDU ist in dieser schwierigen Zeit mehr denn je verlässlicher Partner der Kommunen. Wir nehmen die Sorgen und Nöte der Städte, Gemeinden und Landkreise sehr ernst und kennen die angespannte Situation der kommunalen Haushalte", schreibt Bellino. Daher sei es gut und wichtig, die Kommunen in einem ersten Schritt mit ausreichend Liquidität zu versorgen. Dafür müssten nun Land und Bund schnellstmöglich die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. "Konkret heißt das, dass der Bundestag nun das entsprechende Gesetz noch beschließen muss. Davon kann man aber ausgehen, da die entsprechenden Regeln ja zwischen Bund und Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt wurden", so Bellino weiter.