Neu-Anspach: Zwei Mountainbiker und ein Reiter geraten aneinander

Ein Reiter muss eine Geldstrafe zahlen. Symbolfoto: Archiv

Ein Reiter und zwei Mountainbiker sind im vergangenen Frühjahr im Wald bei Neu-Anspach aneinandergeraten. Für den Reiter hatte das ein gerichtliches Nachspiel.

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NEU-ANSPACH. Ein Reiter und zwei Mountainbiker sind im vergangenen Frühjahr im Wald bei Neu-Anspach aneinandergeraten. Für den Reiter hatte das ein gerichtliches Nachspiel: Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil er extra sehr nahe an einen der Mountainbiker herangeritten sein und damit das nachfolgende Geschehen zumindest in Kauf genommen haben soll: Das Pferd scheute, schubste dabei den Mountainbiker zu Boden - der erlitt eine Fissur, Prellungen und Schürfwunden. Das Pferd geriet in die Speichen des Rades, dabei fiel sein Reiter runter.

Angefangen hatte die unglückselige Geschichte, indem umgefallene Bäume dem Pärchen mit seinen E-Mountainbikes den Weg versperrten. Die beiden schoben ihre Räder querfeldein und waren schon fast wieder am Weg angelangt, als der Reiter sie entdeckte. Er soll sich aggressiv und lautstark über die Mountainbiker aufgeregt haben, weil sie dort seiner Meinung nach nichts zu suchen hätten - und zudem sein Pferd zu ihnen gelenkt haben.

Der Reiter selbst meinte im Bad Homburger Amtsgericht, es sei ganz anders gewesen: Er habe nur gesagt, dass man sich im Wald nur auf den Wegen befinden dürfe und sich dabei sogar bemüht, mit seinem Pferd Abstand zu halten. Doch der Mountainbiker sei zu ihm gekommen und habe dabei so geschrien, dass sein Pferd vor lauter Schreck gestiegen sei.

Er habe sich wie ein Waldpolizist aufgeführt, rügte die Oberamtsanwältin den Reiter. Allerdings war der angeklagte Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach den Zeugenaussagen vom Tisch - dem Mann konnte nicht bewiesen werden, dass er extra auf den Mountainbiker zugeritten war. Verurteilt wurde er letztlich wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (120 Tagessätze à 75 Euro). Die Kosten für das teure, aber kaputte Mountainbike übernimmt die Versicherung, sie hat dem Radler zudem ein Schmerzensgeld von 3000 Euro überwiesen.