Wie die Reitanlagen mit dem Coronavirus umgehen

Damit die Pferde nicht 24 Stunden in der Box verbringen müssen, ist das Bewegen der Pferde aus Tierschutzgründen zu zweit mit gehörigem Abstand erlaubt.  Foto: Götz
© Götz

Reiten gehört mit zu den schönsten Freizeitaktivitäten. Ein Bericht aus der Neu-Anspacher Wintermühle in Zeiten des Coronavirus.

Anzeige

. NEU-ANSPACH (mgö). Reiten gehört mit zu den schönsten Freizeitaktivitäten. Seit die Bundesregierung als Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus alle Sporteinrichtungen, darunter auch Reitschulen und -anlagen geschlossen und jüngst die sozialen Kontakte einschränkte, fragen sich viele Reiter, ob sie noch zu ihrem Pferd dürfen.

Um die artgerechte Versorgung und Bewegung der Pferde zur Gesunderhaltung und Sicherstellung ihres Wohlbefindens nach dem Tierschutzgesetz aufrechtzuhalten, hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Eckpunkte zur Eindämmung des Coronavirus vereinbart. So dürfen Personen mit Krankheitssymptomen nicht den Stall/Reitanlage betreten. Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zur Anlage.

Um alle zu schützen, hat beispielsweise das Pferdesportzentrum Wintermühle in Neu-Anspach einen Betriebsleiter ernannt, der einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung ihrer Pferde Zutritt zur Anlage benötigten, erstellt. Darauf wird der Grund, die Uhrzeit des Betretens und des Verlassens der Anlage gelistet. Diejenigen müssen ihren eigenen Kugelschreiber, ein eigenes Handtuch und zur Sicherheit eigenes Toilettenpapier mitbringen. Zudem koordiniert der Betriebsleiter tierärztliche Termine und Schmiedebesuche.

Arnold und Michaela Winter möchten sich in diesen schweren Zeiten zu allererst bei allen Einstellern für das entgegengebrachte Verständnis bedanken und versichern, dass die Pferde gewissenhaft versorgt und bewegt werden. Das Pferdesportzentrum unterstützt die Maßnahmen der Regierung mit allen Vorsichtsmaßnahmen und bittet um besondere Rücksichtnahme des Stallpersonals. "Haltet hier besonders großen Abstand, gewährt ihnen Vortritt und geht vielleicht auch mal einen Umweg, da wir alle auf ihre Gesundheit und ihre Arbeitsfähigkeit angewiesen sind", appellieren sie. Da die Reitanlage und die einzelnen Stallbereiche weit auseinanderliegen, ist ein Verteilen gut möglich. Aber auch hier gilt, dass sich nur zwei Personen pro Arbeitsbereich beschränkt aufhalten dürfen, beispielsweise in der Sattelkammer, in der Stallgasse, beim Auf- und absteigen.

Anzeige

Das Turnier im Mai und das Dressurfestival wurden abgesagt, ob die anderen Veranstaltungen einschließlich der hessischen Meisterschaften, stattfinden können, liegt an der weiteren Entwicklung der Situation.

Die FN bittet alle, nur zum Pferd zu gehen, wenn es unbedingt nötig ist. Denn nur so lässt sich das Virus eindämmen.