In Bad Kreuznach Ärger um Plakate an Straßenschildern

Der Winzer Werner Lorenz plakatiert an Verkehrsschildern wie hier am Kuhberg. Heidi Sturm
© Heidi Sturm

Werbeplakate ohne Gebührenaufkleber als Zeichen der Genehmigung aufhängen? Das mag das Ordnungsamt nicht. Und an Straßenschildern schon überhaupt nicht. Wer sich daran nicht hält.

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BAD KREUZNACH/HACKENHEIM. Die Auseinandersetzung um den Weinautomaten im Kurgebiet ist noch nicht geklärt, da gibt es bereits das nächste schwebende Verfahren zwischen dem Bosenheimer Stadtrat und Winzer Werner Lorenz und dem städtischen Ordnungsamt. Wieder geht es um offenbar fehlende Genehmigungen und fragliche Standorte. Dieses Mal handelt es sich um Werbeplakate zum Opening des Kaiser Parks im Bonnheimer Hof, die ohne Gebührenaufkleber als Zeichen der Genehmigung aufgehängt wurden.

Für das Anbringen von Werbung gelten Auflagen

Im Stadtgebiet hängen sie etwa bei der Nahetalhalle, an einer Ampel an der Ochsenbrücke oder einem Verkehrsschild bei der Verschwenkung in der Nähe des Tierheims. Mit der Frage „Darf der das?“ war dieser Zeitung unter anderem ein Bild vom Plakat auf dem Kuhberg zugeschickt worden. Ordnungsdezernent Markus Schlosser konnte sich – wie beim Weinautomaten – auf Anfrage nicht näher dazu äußern, weil es sich um ein schwebendes Verfahren handele. Er teilte allerdings grundsätzlich mit, dass bei den Sondernutzungen für das Anbringen von Werbung Auflagen gelten. So sei „die Aufstellung oder Anbringung der Plakate, Werbe- und Hinweistafeln „in der Fußgängerzone, auf Verkehrsinseln, auf der Roseninsel, im Salinental, an Fußgängerüberwegen, in Straßeneinmündungs- und Kreuzungsbereichen, an Verkehrszeichen, Ampeln und Buswartehallen nicht statthaft“. Weiterhin fielen Gebühren nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Kreuznach an.

Wie Jörg Keil, Leiter der städtischen Verkehrsüberwachung und des kommunalen Vollzugsdienstes erläuterte, seien die Verstöße nicht gravierend genug für eine Ersatzvornahme. Wenn die Plakate etwa die Verkehrsschilder überdeckt und somit eine Verkehrsgefährdung verursacht hätten, hätte man natürlich sofort reagiert und sie auf Kosten des Verursachers entfernt. So sei aber zunächst eine Anhörung mit gesetzter Frist erfolgt. „Man muss den Verursachern in solchen Fällen zunächst die Möglichkeit geben, diese Ordnungswidrigkeit selbst zu beseitigen“, ergänzte Markus Schlosser. Der Ordnungsdezernent machte auch darauf aufmerksam, dass die gelben Kleber auf jedem Plakat angebracht werden müssen, auch dann wenn etwa zwei Werbeschilder am gleichen Mast angebracht seien.

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Auch in Hackenheim hängen etwa an dem „Anlieger frei“-Schild an der Einfahrt zum Sportplatz von der Panzerstraße aus oder am Verkehrszeichen „Fußgängerweg“ beim Kreisel am Ortseingang Opening-Plakate ohne Kleber.

Wie Yannick Heidemann von Ordnungsamt der VG Bad Kreuznach auf Nachfrage mitteilte, dürfen Plakate nicht an Verkehrsschildern angebracht werden. Zudem seien Gebühren in niedriger Höhe fällig, was mit einem gelben Aufkleber auf dem Plakat dokumentiert werden müsse. „Im Umkehrschluss“, so Heidemann, „bedeutet ein fehlender Kleber, dass die Anbringung nicht genehmigt ist.“