Die Polizei führte Durchsuchungen durch, wegen des Verdachts auf Verbreitung von kinderpornografischen Videos. Manche Verdächtige sind selbst noch Kinder. Auch im Landkreis...
WIESBADEN. Wegen des Verdachts auf Verbreitung von Kinderpornografie über soziale Netzwerke durchsuchte die Polizei in Hessen die Wohnungen von vier Tatverdächtigen, wie das Bundeskriminalamt mitteilte. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) -, das Bundeskriminalamt und Polizeibehörden der Bundesländer haben am Mittwoch, den 23. Oktober, wegen des Verdachts des Besitzes von kinderpornografischen Schriften die Wohnungen von 21 Tatverdächtigen in elf Bundesländern durchsucht und zahlreiche Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger, sichergestellt.
Die Beschuldigten im Alter von 14 bis 26 Jahren stehen im Verdacht, kinderpornografische Videodateien über soziale Netzwerke geteilt und verbreitet zu haben. Die Razzia fand in mehreren Bundesländern bereits am Mittwoch statt - in Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Durchsuchungsmaßnahmen in Hessen betrafen vier Tatverdächtige, darunter im Landkreis Darmstadt-Dieburg, in Frankfurt, Main-Taunus-Kreis und Wiesbaden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt beobachten in den letzten Monaten vermehrt, dass einzelne Videodateien mit eindeutigen kinderpornografischen Inhalten von jungen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern über soziale Netzwerke im Internet geteilt werden. Die Inhalte der Aufnahmen werden hierbei häufig bagatellisiert und zum Teil mit als lustig empfundenen Texten und Emojis versehen. Bei den geteilten Videodateien handelt es sich nicht selten um Aufnahmen, bei denen anzunehmen ist, dass diese durch Cybergrooming-Übergriffe entstanden sind. Bei einer Videodatei, die in den letzten Monaten sehr häufig über soziale Netzwerke geteilt wurde, handelt es um die Aufnahme der Vergewaltigung eines kleinen Jungen in einem Steinbruch, mutmaßlich in Afghanistan. Die Persönlichkeitsrechte der Opfer werden durch die vielfache Verbreitung der Aufnahmen in erheblicher Weise verletzt.
Nähere Informationen will das Bundeskriminalamt bei einer Pressekonferenz am Montag in Wiesbaden bekannt geben.
Von red