(swa). Ende März: Alles ist „eingetütet“. Das Foto im dritten Anlauf gemacht, der Text fertiggestellt. Dann kam die Bitte der Vogelschützer, den Bericht über die...
GROßEN-BUSECK. (swa). Ende März: Alles ist „eingetütet“. Das Foto im dritten Anlauf gemacht, der Text fertiggestellt. Dann kam die Bitte der Vogelschützer, den Bericht über die Ankunft der Störche in der Nähe der Spitzmühle in Großen-Buseck nicht zu veröffentlichen. Eine berechtigte Bitte, die Gründe nachvollziehbar. Der Storchentourismus soll nicht zusätzlich gefördert werden. Immer wieder würden Leute mit schreienden Kindern oder bellenden Hunden die Tiere stören, hieß es. Manche klopften sogar am Horst, um festzustellen, ob oben im Nest jemand zu Hause ist. Haben die Störche noch nicht gebrütet, ziehen sie weiter und suchen sich eine ruhigere „Wohnung“.
Besonders die freilaufenden Hunde sind den Natur- und Tierschützern alljährlich ein Dorn im Auge. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern besteht in Hessen während der Brut- und Setzzeit zwischen März und Juli keine allgemeine Anleinpflicht. Appelle, die Hunde an der Leine zu führen und die Wirtschaftswege nicht zu verlassen, fruchten oftmals nicht.
In Buseck hat sich Meister Adebar offensichtlich wohl gefühlt – vielleicht auch dank der Appelle der Tierschützer. Jetzt ziehen die ersten Störche gen Süden. Aufgrund der Klimaerwärmung machen sich viele aber erst gar nicht mehr die Mühe, Afrika zu erreichen. Sie überwintern in Spanien und einige sogar in Hessen.