Mit Verzögerungen für den Investor und die Bauherren sei bei einer erneuten Offenlegung nicht zu rechnen, sagte Mathias Wolf vom Planungsbüro Fischer.
OPPENROD. Der Bauleitplan für das Oppenröder Neubaugebiet "Rahberg II" wird ein zweites Mal öffentlich ausgelegt. Das hat die Busecker Gemeindevertretung in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Die Beschlussvorlage sah eigentlich einen Satzungsbeschluss vor, die Freien Wähler (FW) hatten jedoch einen Änderungsantrag vorgelegt, der im Laufe der Diskussion in einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen abgeändert wurde. Für Kritik hatte unter anderem gesorgt, dass die zulässige Firsthöhe ab der Oberkante des Rohfußbodens im Erdgeschoss gemessen werden sollte und in den Plänen keine Keller eingezeichnet sind. So würden "von unten her Vollgeschosse" entstehen, kritisierte Immo Zillinger (FW). Dadurch könnten die späteren Gebäude bis zu 13,5 Meter hoch sein. "Parteiübergreifend rumorte es", sagte Zillinger. Die Firsthöhe solle daher ab dem untersten Geschoss (Kellergeschoss oder erstes Vollgeschoss) festgesetzt werden. Mit den Änderungen solle sichergestellt werden, "dass nur eine möglichst ortstypische Bebauung vorgenommen werden kann". Zudem sollen Schottergärten ausgeschlossen und für Tiere störungsarme Leuchtmittel verwendet werden. In einer Arbeitsgruppe sollen die weiteren Details geklärt werden.
Mit Verzögerungen für den Investor und die Bauherren sei bei einer erneuten Offenlegung nicht zu rechnen, sagte Mathias Wolf vom Planungsbüro Fischer. Denn auf den Flächen leben Zauneidechsen, die gefangen und umgesiedelt werden müssen. Erst danach könne das Gebiet für die Erschließung freigegeben werden. Wolf rechnet damit, dass es bis Ende Mai dauern werde, ehe die geschützten Tiere umgesiedelt sind. Der Satzungsbeschluss könnte im Mai oder Juni gefasst werden.