Der Haupt- und Finanzausschuss Fernwald erstellte für das Gemeindeparlament eine Gebührenempfehlung für die drei Leistungen Abwasser, Frischwasser und Friedhofsgebühren.
FERNWALD. (kjg). Mit einem Zahlenwerk, das einen erschlagen konnte, mussten sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) der Gemeinde Fernwald am Mittwoch auseinandersetzen. Ihre Aufgabe war es, aus diesem Zahlenwerk, das aus den drei Leistungen Abwasser, Frischwasser und Friedhofsgebühren besteht, für das Gemeindeparlament eine Empfehlung über die Gebühren zu erstellen. Geholfen hat bei Abwasser und Frischwasser die Allevo Kommunalberatung aus Obersulm, deren Mitarbeiterin Sarah Fitzl das Zahlenwerk präsentierte.
Grundsätzlich können die Gemeinden für ihre Leistungen Gebühren erheben. Für die Festsetzung der Höhe der Gebühren sind Kalkulationen zu erstellen. Laut Hessischem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) sind die Gebührensätze „in der Regel so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden“ (§ 10 KAG). Dabei darf der Kalkulationszeitraum bis zu fünf Jahre betragen. Allevo hat für die Abwasserentsorgung und die Frischwasserversorgung Gebührenvorschläge für die Jahre 2022 und 2023 erarbeitet, die auf den Werten der Jahre 2018, 2019 und 2020 basieren. Dabei wurden alle Kosten und Investitionen sowie die Erlöse von A wie Abschreibung bis Z wie Zinsen ermittelt und durch die Berechnungseinheiten geteilt, um den Wert je Kubikmeter (Wasser, Abwasser et cetera) oder je Quadratmeter Fläche (Niederschlagsgebühr) zu erhalten.
Weil es in den letzten Jahren in allen Bereichen eine Kostenüberdeckung gegeben hat, sollen die Gebühren beim Schmutzwasser von 2,58 €/m3 auf 2,34 €/m3 und beim Niederschlagswasser von 0,33 €/m2 auf 0,21 €/m2 und beim Frischwasser von 2,19 €/m3 auf 1,90 €/m3 abgesenkt werden (inklusive Mehrwertsteuer). Diese Werte sollen für 2022 und 2023 gelten. Die Preise der Grundgebühren bleiben im Wesentlichen stabil. Für einen Zwei- bis Drei-Personenhaushalt mit 100 Kubikmeter Wasserverbrauch und 150 Quadratmetern versiegelter Fläche reduzieren sich die Kosten für 2022 um etwa 65 Euro. Einstimmig empfahlen die Mitglieder des HFA der Gemeindevertreterversammlung die Annahme und Verabschiedung der geänderten Satzungen.
Die Friedhofsgebühren der Gemeinde Fernwald hatten bisher einen Deckungsgrad von 65 Prozent. Land und Kreis fordern jedoch einen Deckungsgrad von 85 Prozent. Deshalb werden ab 1. Januar nächsten Jahres die Gebühren um etwa 20 Prozent erhöht werden. Das bedeutet, an einigen Beispielen dargestellt, dass die Bestattung mit Sarg im Reihengrab 490 Euro (bisher 408 Euro), mit Urne 122 Euro (102 Euro), die Umbettung einer Urne 232 Euro (193 Euro), das Nutzungsrecht für ein Reihengrab 1511 Euro (1259 Euro) und für ein Urnengrab 642 Euro (535 Euro) kosten wird. Die HFA-Mitglieder stimmten einstimmig zu.
Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Friedhofsgebühren beanstandete der Fraktionsvorsitzende der CDU, Sascha Höres, dass man die Grundsteuer- und Gewerbesteuererhöhung nicht zurückgenommen habe, obwohl man das bei der letzten Steuererhöhung so verabredet habe. Bürgermeister Stefan Bechthold sagte, er sehe derzeit keinen Grund, die Steuern zu reduzieren. Falls man dieses jedoch wolle, sei es notwendig, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Der Waldwirtschaftsplan der Gemeinde Fernwald sieht bei Aufwendungen von 130 292 Euro und Erträgen von 124 418 Euro für das Jahr 2022 einen Verlust von 5874 Euro vor. Mit ungefähr 30 000 Euro schlagen dabei die Verjüngung der Bestände und die Erhaltung der Verkehrssicherheit zu Buche. Der Soll-/Ist-Vergleich für den Waldwirtschaftsplan 2021 ergibt, dass der geplante Verlust von 7942 Euro um 52 168 Euro auf 60 110 Euro überschritten worden ist. Das wird damit begründet, dass im Jahr 2020 2650 Festmeter Fichten-Schadholz eingeschlagen werden musste. Dieses Holz war aufgrund des hohen Schadholzaufkommens in Deutschland nur zu schlechten Preisen absetzbar. Auch im Bereich der Altbuchen und Alteichen wurde nur Schadholz mit Preiseinbußen aufgearbeitet. Seit Februar 2021 liegt ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von 22 000 Euro vor, der noch nicht erledigt ist. Somit könnte sich der Fehlbetrag aus 2021 um diesen Betrag reduzieren.
Für das Restjahr 2021 fallen noch Aufwendungen in Höhe von 20 000 Euro an. Diesen stehen Einnahmen von 30 000 Euro und Fördermittel von 7000 Euro entgegen, sodass mit einem Minus 2021 in Höhe von 10 000 Euro zu rechnen ist.