(red). „Die Grünen werden sich auch zukünftig nicht an dieser hemdsärmeligen Gesetzlosigkeit beteiligen, sondern die Aufsichtsbehörden anrufen, so, wie es der Rechtsstaat...
FERNWALD. (red). „Die Grünen werden sich auch zukünftig nicht an dieser hemdsärmeligen Gesetzlosigkeit beteiligen, sondern die Aufsichtsbehörden anrufen, so, wie es der Rechtsstaat vorsieht, zum Wohl der Allgemeinheit. Wir dulden keine ungarischen Verhältnisse in Fernwald“, heißt es in einer Pressemitteilung zum Streit um drei Beschlüsse, die die Gemeindevertretung im Umlaufverfahren traf. Ob diese gültig sind, muss der Landkreis als Aufsichtsbehörde entscheiden - denn die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sieht das Umlaufverfahren für Gemeindeparlamente nicht vor (wir berichteten). Die Grünen begrüßen die Initiative von Frank Stein, dem Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses, dort durch ein Umlaufverfahren die dringenden Vorlagen des Gemeindevorstands zu behandeln. Dieser Ausschuss ist durch den vom Landtag beschlossenen neuen Paragrafen 51a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hierfür legitimiert. Die Fraktionsmitglieder danken Hauptamtsleiter Peter Berger, der in kürzester Zeit die Voraussetzungen dafür geschaffen habe, dass ein Umlaufverfahren rechtlich einwandfrei im Ratsinformationssystem durchgeführt werden kann, was bislang nicht der Fall gewesen war.
„Zu den Vorfällen im Vorfeld bleibt anzumerken, dass die Grünen erschüttert darüber sind, dass es offenbar in der SPD klaglos hingenommen wird, wenn aus ihren Reihen heraus wiederholt Gesetze und Vorschriften missachtet werden“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Überall im Landkreis sei die beschlossene Änderung der HGO verstanden worden, nur nicht in Fernwald. Dies alles habe zu vermeidbaren Verzögerungen geführt. „Denn auch in der Krise gilt: Notwendige Anpassungen der kommunalen Gesetzgebung finden im Landtag statt und dessen Gesetze gelten auch in Fernwald“, so die Grünen.