Drei weitere Unterkünfte für Erstaufnahme

(red). Auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) werden vorübergehend am Standort in Gießen drei zusätzliche Unterkünfte in Leichtbauweise...

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GIESSEN. Auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) werden vorübergehend am Standort in Gießen drei zusätzliche Unterkünfte in Leichtbauweise errichtet. Dies sei einerseits wegen zunehmender Erstaufnahmen notwendig. Außerdem könnten die Einrichtungen wegen der Corona-Pandemie nicht voll belegt werden, teilt das Regierungspräsidium in einer Presseerklärung mit. Eine gewisse Anzahl an Plätzen in der EAEH müsse für eine mögliche Quarantäne vorgehalten werden. Die Hygienevorschriften sorgen zusätzlich dafür, dass die Plätze nicht voll ausgeschöpft werden können. Mitte April sind im zurückgesetzten Bereich an der Rödgener Straße zwei solcher Unterkünfte zur Entlastung in der gesamten Liegenschaft für insgesamt 288 Bewohner entstanden. Die neuen Räumlichkeiten werden dieselbe Zahl fassen können.

Die beheizbaren Unterkünfte verfügen über unterteilte Räume. Sie werden in den kommenden Tagen auf einer Parkplatzfläche sowie im Bereich des Sportplatzes aufgebaut. Fußboden, Dach und Wände sind massiv und wärmegedämmt. Die Nutzungsdauer hänge von der Entwicklung des Pandemiegeschehens und den Zugangszahlen ab, "die derzeit nur bedingt verbindlich eingeschätzt werden können", heißt es weiter. Ende des Vorjahres sind bereits die Jugendherbergen in Büdingen und Grävenwiesbach sowie im Frühjahr die Jugendherberge Kassel und zuletzt die Jugendherberge Lauterbach als Ausweichstandorte angemietet worden. Darüber hinaus wurde in Darmstadt ein weiterer Standort eröffnet.

Alle neu ankommenden Asylsuchenden erhalten sofort im Rahmen der Erstuntersuchung ein Impfangebot mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson. Unabhängig davon müssen sie sich in eine mindestens zehntägige, überwachte Einreisequarantäne begeben. "Erst wenn nach der absolvierten Einreisequarantäne keine auf eine Corona-Infektion hindeutenden Symptome vorhanden sind und ein negatives Schnelltestergebnis vorliegt, können die Geflüchteten in reguläre Unterkünfte verlegt werden", so das RP. Diese und viele weitere vorbeugende Maßnahmen des Infektionsschutzes seien Bestandteile des kontinuierlich angepassten sowie mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Corona-Konzeptes.