Wie der Gießener Mieterverein informiert, lohnt es sich, die Regeln auf "Balkonien" zu kennen. Denn so vermeidet man unangenehme Auseinandersetzungen mit den Nachbarn oder dem...
. GIESSEN (red). Für viele Menschen wird es in diesem Jahr nur einen Urlaub auf dem Balkon geben, weil sie wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit sind und deutlich weniger Einkommen haben oder ihr Wunschurlaubsziel ausgebucht oder nicht erreichbar ist. Wegen des engeren Zusammenlebens entwickelt sich auch schnell ein Streit - über Lärm, Gerüche oder optische Unstimmigkeiten. Doch was Augen, Ohren und Nasen der Nachbarn stört, ist nicht unbedingt verboten.
Wie der Gießener Mieterverein informiert, lohnt es sich, die Regeln auf "Balkonien" zu kennen und sich über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Denn so vermeidet man unangenehme Auseinandersetzungen mit den Nachbarn oder dem Vermieter.
Das häufigste Streitthema auf Balkon und Terrasse sind Grillabende. Sofern der Mietvertrag das Grillen erlaubt und darauf geachtet wird, dass der Rauch nicht direkt bei den Nachbarn in die Wohnung zieht, sollte doch alles passen, oder? Nicht ganz. Es ist nämlich sehr umstritten, wie oft ein Mieter den Grill anschmeißen darf. Dreimal im Jahr? Viermal im Jahr? Oder sogar sechsmal? Ganz einig sind sich die Gerichte nicht: Drei bis sechs Grillabende pro Jahr befanden die verschiedenen Gerichtsurteile als hinnehmbar.
Gegen Gitarrenklänge, Musikboxen oder laute Geräusche ist bis 22 Uhr nichts einzuwenden. Danach ist Ruhe angesagt, sodass die Nachbarn bei geschlossenem Fenster ruhig schlafen können. So steht es in den allgemeinen Ruhevorschriften. Andernfalls droht Ärger mit dem Vermieter, ein kurzer Besuch der Polizei oder sogar eine Geldbuße wegen Lärmbelästigung. Das gilt nicht nur für den Balkon und den Garten, sondern für jeglichen Lärm, der in der Wohnung entsteht.
Jeder darf seinen Balkon nutzen, um darauf zu rauchen. Doch gerade jetzt, wo viele Menschen sehr viel Zeit darauf verbringen, kann die Qualmerei der Nachbarn zum Streitthema werden. Fakt ist erst einmal: Rauchen ist erlaubt. Wer sich gestört fühlt, sollte ein Gespräch mit den Nachbarn suchen und eventuell Rauchzeiten oder rauchfreie Zeiten vereinbaren. Wenn das nicht hilft, muss im Einzelfall vor Gericht entschieden werden.
Balkone und Terrassen sind Privatraum, in dem jeder Mieter anziehen darf, was er möchte. Auch nackt auf der Liege sonnen ist vollkommen okay. Verboten ist es jedoch, wenn man eine "grob ungehörige Handlung" vornimmt, die andere belästigt oder gefährdet. Das heißt: Unbekleidet nebeneinandersitzen ist erlaubt, intim werden nicht! Dabei könnte eine Geldbuße drohen.
Abgesehen von Cannabis kann man auf dem Balkon oder der Terrasse alles anbauen, was man will. Kräuter, Sträucher und auch kleine Beete sind erlaubt, solange Rücksicht auf den Gesamteindruck des Hauses genommen wird. So ist es in einigen Mietverträgen nur erlaubt, wenn die Kästen nach innen zeigen. Ein großes Gewächshaus zum Beispiel kann vom Vermieter als "bauliche Veränderung" verboten werden.