Nur Osterfeiertage von Neuregelung ausgenommen

GIESSEN (red). Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hatte bereits vor einer Woche die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Regierungsbezirk Gießen an Sonn- und Feiertagen mit...

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. GIESSEN (red). Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hatte bereits vor einer Woche die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Regierungsbezirk Gießen an Sonn- und Feiertagen mit sofortiger Wirkung gestattet. Nun präzisiert es die Zeiten und Branchen. Dies betrifft Beschäftigte in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Vogelsberg, Gießen, Lahn-Dill und Limburg-Weilburg. Ziel ist in diesem Fall, die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das RP auf seiner Internetseite (rp-giessen.hessen.de) unter der Rubrik "Im Blickpunkt" auf der Startseite veröffentlicht.

Wer volljährig ist, darf bis einschließlich dem 19. April im Rahmen einer Ausnahmebewilligung zu sonntäglichen Öffnungszeiten von 8 bis 18 Uhr mit Verkaufstätigkeiten und Kundenbedienung beschäftigt werden. Dies beinhaltet auch die dafür erforderlichen Vor- und Nacharbeiten. Zeitlich ausgenommen von dieser Regelung sind die Osterfeiertage am 10., 12. und 13. April.

Die Branchen sind dabei vielfältig: vom Lebensmitteleinzel- und Futtermittelhandel, Wochenmarkt, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhaus, Feinkostgeschäft, Geschäft des Lebensmittelhandwerks, Getränkemarkt über Bank oder Sparkasse, Abhol- und Lieferdienst, Apotheke, Drogerie, Sanitätshaus, Optiker und Hörgeräteakustiker, Poststellen, Waschsalon, Tankstelle plus dazugehörendem Shop, Reinigung, Kiosk, Tabak- und E-Zigarettenladen, Zeitungsverkauf und weiter vom Blumenladen, Tierbedarfsmarkt, Bau-und Gartenbaumarkt, Großhandel bis hin zum Online-Handel.

Die im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen gesetzlichen und behördlichen Ausnahmen und Abweichungen vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot reichen in der derzeitigen Situation nicht aus, um die im dringenden öffentlichen Interesse zu erledigenden Arbeiten ausführen zu können. Daher musste diese Ausnahmebewilligung erteilt werden.