Zehn Einrichtungshäuser aus sieben Bundesländern ziehen vor die Verwaltungsgerichte, darunter Sommerlad aus Gießen. Sie kündigen zudem ein Hygienekonzept mit Eingangskontrolle an.
GIESSEN. Eine Filterschleuse mit Schnelltests ist Teil des Hygienekonzepts, das zehn Einrichtungshäuser aus sieben Bundesländern für den Fall der Wiedereröffnung ankündigen. Daneben hat der Zusammenschluss, zu dem die "Einrichtungshäuser R. Sommerlad GmbH & Co. KG" gehört, am Donnerstag bei Verwaltungsgerichten Klagen gegen die Corona-Einschränkungen eingereicht.
"Die Unternehmen sehen die Verhältnismäßigkeit der derzeit gültigen Verordnungen als nicht mehr gegeben an und klagen insbesondere gegen die Ungleichbehandlung auf der Fläche gegenüber anderen Branchen", begründet der Zusammenschluss in einer Mitteilung. Statt Lösungen anzustreben, mit denen die Pandemie wirksam bekämpft werde, indem der Mittelstand seine Tatkraft, Kreativität und Gemeinschaftssinn nutze, werde er "sehenden Auges gegen die Wand gefahren".
Gleichzeitig verpflichteten sich die Einrichtungshäuser auf ein "umfangreiches Hygienekonzept". Es setzt auf die Erprobung einer Eingangskontrolle mit Filterschleuse und Schnelltests. "Die Einrichtungshäuser lassen den Probebetrieb auswerten und werden die Ergebnisse dem Gesundheitsministerium wie auch dem RKI zur Verfügung stellen. Danach soll festgelegt werden, wie die Filterschleuse bei unterschiedlichen Inzidenzen ausgestaltet wird, um die Filterfläche angemessen zu schützen", teilen die Unternehmen mit. Das Konzept, das örtliche Gesundheitsämter und Gesundheitsministerium in den Betrieb der Filterschleuse einbinden kann, sehe vor, dass jeder Kunde vor dem Einlass getestet werde. "Nur wer einen negativen Test nachweisen kann, erhält Zugang zum Markt. Damit ließe sich das Risiko im Markt selbst auf einen Bruchteil des generellen Infektionsrisikos reduzieren", resümieren die Partner. Insgesamt gehe es nicht mehr nur um das eigene Geschäft, sondern um die Zukunft des Landes.