Giessen (red). Fahruntaugliche oder herrenlose Fahrräder im Stadtgebiet Gießen werden vom Ordnungsamt Gießen entfernt und verwertet, darüber informiert die Stadtverwaltung....
. Giessen (red). Fahruntaugliche oder herrenlose Fahrräder im Stadtgebiet Gießen werden vom Ordnungsamt Gießen entfernt und verwertet, darüber informiert die Stadtverwaltung. Zur Begründung heißt es:
Es ist immer wieder festzustellen, dass im Stadtgebiet Gießen auf den Fahrradabstellplätzen, im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Fußgängerbrücke vom Alten Wetzlarer Weg zum Bahnhofsvorplatz und in den Anlagen am Parkhaus an der Lahnstraße, unzählige offensichtlich fahruntaugliche und/oder herrenlose Fahrräder umherstehen - auch in dem Bereich rund um das Neustädter Tor und auf dem Rathausvorplatz. Diese Fahrräder, die man teilweise bereits als "Schrott" bzw. "Abfall" einstufen kann, versperren die durch die Bahn und die Stadt vorgehaltenen legalen Fahrradabstellmöglichkeiten. Andere Radfahrer werden dadurch gezwungen, ihre Räder auf teils behindernde, teils sogar unfallträchtige Weise abzustellen.
Aus diesen Gründen führt die Stadt Gießen in regelmäßigen Abständen Aktionen zur Beseitigung von "fahruntauglichen und herrenlosen Fahrrädern" durch. Eine solche Aktion steht jetzt wieder an: Die entsprechenden Fahrräder werden von Mitarbeitern des Ordnungsamtes ab Montag, 28. September, durch eine Banderole markiert. Nach Ablauf von etwa drei Wochen werden diese Räder ab der 43. Kalenderwoche entfernt.
Zwei Monate verwahrt
Abtransportierte Fahrräder werden zwei Monate lang aufbewahrt, bevor sie einer Verwertung zukommen. Sie können gegen Vorlage eines Eigentumsnachweises (z. B. Foto, Fahrradpass, Kaufbeleg, Rahmennummer etc.) ohne Anspruch auf Schadensersatz innerhalb dieses Zeitraums beim Stadtreinigungs- und Fuhramt, Schlachthofstraße 40 in 35398 Gießen nach Terminabsprache mit dem Ordnungsamt, Telefon 0641/306-1932, wieder abgeholt werden.
Die Stadt bittet alle Radfahrer/innen darum, auf entsprechende Hinweisschilder zu achten und zum Abstellen des Rades nur die eingerichteten Stellflächen zu nutzen.