Vorschulkinder kehren als Erstes zurück

(red). Die Erleichterung in vielen Familien ist groß: Ab 2. Juni wird der Regelbetrieb in den hessischen Kindertagesstätten schrittweise wieder aufgenommen. Gemäß der...

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GIESSEN. (red). Die Erleichterung in vielen Familien ist groß: Ab 2. Juni wird der Regelbetrieb in den hessischen Kindertagesstätten schrittweise wieder aufgenommen. Gemäß der aktuellen Verordnung der Hessischen Landesregierung können Träger in eigenem Ermessen die Kitas über den bisherigen Notbetrieb hinaus öffnen. Das trifft auch auf die 13 Kindertagesstätten der Lebenshilfe Gießen zu.

In den letzten Wochen besuchten rund 200 Kinder die Notbetreuung der Lebenshilfe-Kitas in Stadt und Landkreis. Durften bisher nur Kinder von Eltern in systemrelevanten Beruf und Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden in die Kita gehen, so wird sich die Zahl der Kinder in den Einrichtungen ab 2. Juni schrittweise erhöhen. Wie dies unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes zu organisieren ist, müssen die Träger eigenständig organisieren.

Die Lebenshilfe Gießen hat für ihre Kitas entschieden, dass zunächst die rund 110 Vorschulkinder zurückkehren dürfen. Zwei Wochen später, am 15. Juni, dürfen dann alle weiteren Kinder folgen. Die Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb fußt dabei weiterhin auf den Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes. Einen Betreuungsanspruch beziehungsweise eine Betreuungsgarantie haben weiterhin nur Kinder, die gemäß der Verordnung einen Anspruch auf Notbetreuung haben.

Die Betreuung weiterer Kinder liegt im Ermessensspielraum des jeweiligen Kitaträgers und ist abhängig von den jeweiligen personellen, räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten. Konkret heißt das, dass jede Kita-Leitung entscheiden muss, wie der eingeschränkte Regelbetrieb in den eigenen Räumlichkeiten und dem vorhandenen Personal umgesetzt werden kann.

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Dr. Rebecca Neuburger-Hees, Bereichsleiterin Kindertagesstätten der Lebenshilfe Gießen, kritisiert, dass das Land Hessen die Verantwortung für die Begrenzung der Betreuung an die Träger abgibt. Richtlinien für die Umsetzung gibt es nicht: „Das ist für uns eine sehr schwierige Situation. Die Eltern erwarten, dass die Kitas uneingeschränkt wieder für alle öffnen. Da keine klaren Vorgaben vorhanden sind, müssen wir diese nun so nachvollziehbar wie möglich für jede Kindertagesstätte formulieren“, beschreibt Neuburger-Hees die Situation. „Schließlich möchten wir es vermeiden, mit einzelnen Eltern darüber zu diskutieren, wer ein ‚Härtefall‘ ist und wer nicht“, ergänzt sie.

Erschwerend kommt hinzu, dass die neue Verordnung zum eingeschränkten Regelbetrieb erst am 26. Mai veröffentlicht wurde – obwohl der Termin mehrere Wochen bekannt war. Dies hat zur Folge, dass die Träger nicht mal eine Woche Zeit hatten, um ein schlüssiges Betreuungskonzept zu erarbeiten und zu kommunizieren.

Soweit möglich, sollen die Kinder in konstanten Gruppen oder festen Einrichtungsteilen betreut werden. Hiermit soll verhindert werden, dass im Fall einer Infektion in der Kita die ganze Einrichtung geschlossen werden muss. Um keine personellen Wechsel bei der Betreuung einer Kindergruppe zu haben oder eine Mischung der Gruppen in Früh-/ Spätbetreuung, müssen die Betreuungszeiten der Kinder sowie die Öffnungszeiten der einzelnen Kita eingeschränkt werden.

Im Vordergrund des Wiedereinstiegs in den eingeschränkten Regelbetrieb steht jedoch die Freude, hebt Bereichsleiterin Neuburger-Hees hervor: „Unsere MitarbeiterInnen sind sehr motiviert und freuen sich auf die Kinder, die wieder in die Kita kommen. Dennoch ist allen klar, dass das Ansteckungsrisiko steigt, je mehr Kinder da sind. Die MitarbeiterInnen sind sehr kreativ und zeigen ein hohes Maß an Flexibilität, um mit den Einschränkungen im Kita-Alltag umzugehen.“

Glücklicherweise ist dieser Frühling mit bestem Wetter gesegnet. Die rund 700 Kinder, die einen Platz in den inklusiven Kindertagesstätten der Lebenshilfe Gießen haben, können deswegen viel an die frische Luft gehen und den Sonnenschein genießen.