20 Hunde im Wohnzimmer: Gericht bestätigt Haltungsverbot

Eine Frau aus dem Kreis Gießen soll bis zu 20 Hunde und andere Tiere in Gehegen in ihrem Wohnzimmer gehalten haben. Die Tiere waren teilweise verwahrlost. Nun wurde der Frau die Haltung untersagt. Symbolfoto: Rainer Jensen dpa/lrs

Weil sie bis zu 20 Hunde auf 70 qm gehalten hat, hat das Veterinäramt des Kreises Gießen einer Frau ein Haltungsverbot erteilt. Dagegen wehrt sie sich per Eilantrag.

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KREIS GIESSEN. Das Verwaltungsgericht Gießen hat am Dienstag einen Eilantrag einer Hundehalterin abgelehnt, die sich gegen tierschutzrechtliche Anordnungen des Veterinäramtes im Zusammenhang mit ihrer Hundehaltung wandte. "Die Antragstellerin hielt in ihrer circa 70 Quadratmeter großen Wohnung im Landkreis Gießen zeitweise über 20 Hunde und weitere Tiere, und zwar überwiegend in Gehegen innerhalb der Wohnung", teilt das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit. Teilweise seien die Hunde in den Garten gelassen, darüber hinaus aber nicht regelmäßig ausgeführt worden. Das Veterinäramt des Landkreises habe bei einer Überprüfung der Tierhaltung bereits im vergangenen Sommer einen schlechten Pflegezustand der Hunde festgestellt. So hatten die Tiere nasse, uringetränkte Pfoten und aufgrund ihrer Ausscheidungen war in der Wohnung ein starker Geruch nach Fäkalien und Ammoniak wahrnehmbar.

Der Halterin wurden deshalb bereits im August die Hunde weggenommen und ihr wurde das Halten und Betreuen von Hunden - mit Ausnahme von drei konkreten Tieren - untersagt. Für eine zukünftige Haltung dieser Tiere wurde ihr aufgetragen, bei einer Hundeschule ein Training zu absolvieren. Im Dezember stellte das Veterinäramt dann bei einer unangekündigten Kontrolle fest, dass die Antragstellerin entgegen der Anordnung des Landkreises insgesamt wieder sechs Hunde hielt, davon fünf in einem Gehege im Wohnzimmer. Außerdem brachte das Veterinäramt in Erfahrung, dass sie auch die Hundeschule nicht aufgesucht hatte.

Daraufhin nahm der Landkreis der Antragstellerin auch diese Hunde weg und teilte ihr mit, dass das Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde nun uneingeschränkt gelte.

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Dagegen wandte sich die Frau mit ihrem Eilantrag nun an das Verwaltungsgericht. Sie gab, die Grundbedürfnisse ihrer Hunde nicht in grober Weise vernachlässigt zu haben, sodass bereits das Haltungsverbot unberechtigt sei.

"Demgegenüber führte die Amtstierärztin des Landkreises aus, dass der gezwungene dauerhafte Aufenthalt der Hunde in ihren eigenen Fäkalien und denen ihrer Artgenossen zu einem erheblichen und länger anhaltenden Leiden für die Tiere führe. Auch werde dem Bewegungs- und Erkundungsbedürfnis der Hunde in keiner Weise entsprochen", heißt es vom Gericht.

Das Verwaltungsgericht hat sich in seiner Entscheidung diesen tierärztlichen Ausführungen angeschlossen und das vom Landkreis Gießen gegenüber der Antragstellerin ausgesprochene uneingeschränkte Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde für vollstreckbar angesehen, sodass auch die vom Landkreis zudem angeordnete Veräußerung der weggenommenen Hunde vollziehbar ist. Die Antragstellerin müsse sich an das Verbot halten.

Die Entscheidungist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen, heißt es abschließend in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts

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Von red