(red). Sicherlich spricht nichts gegen die Flasche Bier oder das Glas Wein zu Feierabend in den eigenen vier Wänden. Was aber, wenn es sich bei diesen um das Führerhaus eines...
KREIS GIESSEN. (red). Sicherlich spricht nichts gegen die Flasche Bier oder das Glas Wein zu Feierabend in den eigenen vier Wänden. Was aber, wenn es sich bei diesen um das Führerhaus eines viele Tonnen schweren Sattelzuges handelt? Grundsätzlich macht das keinen Unterschied. Problematisch wird es allerdings, sobald sich Lastwagenfahrer am nächsten Morgen mit Restalkohol wieder hinters Steuer setzen. Um schwere Unfälle so gut wie möglich zu vermeiden, kontrollierten Beamte der mittelhessischen Autobahnpolizei auf mehreren Rastplätzen an A 5 und A 45 107 Lkw und deren Fahrer. Zudem wurden Führerscheine unter die Lupe genommen, um etwaige Fälschungen festzustellen. Hier gab es keine Beanstandungen. In 30 Fällen zeigte das Atemmessgerät einen vorangegangenen Alkoholkonsum an. 13 Mal lag der Promillewert unterhalb von 0,5; elf Mal zwischen 0,5 und 1,1. Sechs Personen pusteten mehr als 1,1 Promille, wobei der höchste gemessene Wert bei 2,75 lag. Die Beamten stellten sicher, dass niemand seine Fahrt fortsetzte, der dazu nicht sicher in der Lage war.