Betrugsfälle in Buseck: Gesamtschaden beträgt 68 681,66 Euro

Bei einigen Betrugsfällen machte der Ex-Mitarbeiter Schäden an Gemeindefahrzeugen bei der Versicherung geltend und ließ sich das Geld auf sein Konto überweisen.  Symbolfoto: dpa

Der zweite Akteneinsichtsausschuss zu den Betrugsfällen in der Busecker Gemeindeverwaltung hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Der Gesamtschaden beträgt 68 681,66 Euro.

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BUSECK. Durch die elf bekannten Betrugsfälle eines ehemaligen Mitarbeiters der Busecker Gemeindeverwaltung ist der Gemeinde ein Schaden in Höhe von 68 681,66 Euro entstanden. Der Mann hat ein Schuldanerkenntnis über 46 929,37 Euro unterschrieben. Diese Summe wird er mit monatlichen Raten von 400 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren abstottern. Zuvor hatte der Ex-Mitarbeiter bereits 6423,05 Euro zurückgezahlt. Rund 3600 Euro sind von der Versicherung der Gemeinde gezahlt worden. Unter dem Strich bleibt ein Schaden von 11 703,35 Euro, auf dem die Gemeinde sitzen bleibt. Kosten, die durch Arbeit von Verwaltungsmitarbeitern zur Aufklärung der Betrugsfälle entstanden sind, können nicht beziffert werden. So steht es im Abschlussbericht des zweiten Akteneinsichtsausschusses.

Das Gremium besteht aus den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses unter Vorsitz von Uwe Kühn (Freie Wähler). Am 24. August waren in einer viereinhalbstündigen Sitzung alle Dokumente - zwölf bis 14 Seiten pro Fall - begutachtet worden, die nicht im ersten Akteneinsichtsausschuss behandelt worden waren. Damit war die Akteneinsicht beendet. Kühn fertigte einen Bericht an, der bei der Sitzung am Dienstag bei drei Enthaltungen der SPD beschlossen wurde. Am morgigen Donnerstag werden die Vorfälle Thema in der Gemeindevertretung sein, die den Bericht zur Kenntnis nimmt.

Der erste Ausschuss hatte sich mit drei Betrugsfällen beschäftigt. In einem geht es um Mulcharbeiten im Wald, für die der Ex-Mitarbeiter drei Rechnungen fingiert hatte. So entstand ein Gesamtschaden von rund 15 000 Euro. Außerdem hatte der Mann einen Beitragsbescheid der Unfallkasse fingiert und mit seiner Kontonummer versehen, woraufhin die Gemeinde die erwähnten 6423,05 Euro zahlte.

"XX erschleicht Leistung"

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In allen anderen Fällen geht es um den Betrug der Versicherung, konkret um Schäden an Fahrzeugen der Gemeinde. Diese wurden repariert, die Gemeinde zahlte die Rechnung der Werkstatt, doch "XX erschleicht Versicherungsleistung auf sein Konto", wie es einer Zusammenfassung im Ausschussbericht heißt.

Der erste aufgedeckte derartige Fall - bereits im ersten Akteneinsichtsausschuss behandelt - betraf einen Pritschenwagen der Gemeindewerke, der am 27. März 2020 beschädigt worden war. Es wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt, der Wagen aber nicht sofort repariert. Der Ex-Mitarbeiter konstruierte aus dem Kostenvoranschlag "eine täuschend echt scheinende Rechnung", die er am 25. Mai bei der Versicherung einreichte. Diese überwies 5381,64 Euro auf sein Konto. Später, als der Mann bereits die Gemeindeverwaltung verlassen hatte, wurde der Wagen repariert. Die Abwicklung mit der Versicherung konnte er folglich nicht mehr beeinflussen. Es fiel auf, dass der Schaden bereits beglichen war. Da der Rechnungsbetrag höher war als die Kostenschätzung, bekam die Gemeinde nur die Differenz zurück. Position der Versicherung zur Restsumme: Diese Kosten müsse man beim Ex-Mitarbeiter einfordern.

Alle anderen Versicherungsbetrugsfälle fanden zeitlich vorher statt. Das Muster ist ähnlich: Ein Gemeindefahrzeug wurde bei einem Unfall beschädigt, der Schaden repariert und bezahlt. Der Mann machte den Schaden bei der Versicherung geltend und das Geld floss auf sein Konto. Dass es sich nicht um ein Konto der Gemeinde handelte, fiel offenbar nicht auf. Im Gegenteil: Der Bericht zitiert einen Vermerk der Versicherung, dass die "Bankverbindung überprüft" worden sei.

Ähnlich lief es auch bei der Drehleiter der Gemeinde, zwei Unimogs, einem Minikettenbagger, einem Mercedes-Transporter und einem VW Caddy. Bei einem Elektrofahrzeug fingierte der Mann einen Fremdschaden in einen Kaskoschaden um und kassierte wieder das Geld. Die Versicherung der Verursacherin hatte bereits den Schaden gezahlt. Geschädigt wurde also die Versicherung der Gemeinde. Im Bericht heißt es, dass unklar sei, ob die Versicherung das Geld von der Gemeinde zurückfordern werde. Alle Versicherungsbetrugsfälle fanden zwischen Ende 2018 und März 2020 statt.

Das Arbeitsverhältnis war am 5. November 2020 per Aufhebungsvertrag beendet worden. Das geforderte qualifizierte Arbeitszeugnis hat der Mann bislang nicht bekommen. Im Ausschuss wurde laut Abschlussbericht dazu geraten, das Zeugnis von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausstellen zu lassen.

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Im Bericht wird festgestellt, dass in der Gemeindeverwaltung noch keine Antikorruptionsregeln aufgestellt wurden. Der Mann hat die erste Rate von 400 Euro am 3. Juli bezahlt. Die Gemeinde hat drei Strafanzeigen gestellt.

Fazit des Berichts ist, dass die Betrugsfälle eine "Schwachstelle der gemeindeinternen Buchungsabläufe" aufgedeckt hätten. Bei Versicherungsschäden werde die erwartete Erstattung organisatorisch davon getrennt. So könne ein einzelner Sachbearbeiter die Abrechnung zu seinen Gunsten manipulieren.

Akten zu den betrügerischen Abrechnungen sind nicht in den Unterlagen. Es bleibt offen, ob sie vernichtet wurden. Die Verwaltung habe die Möglichkeit, zum Beispiel das E-Mail-Konto des Mannes zu überprüfen, "bisher nicht genutzt", heißt es im Bericht weiter.

Am 8. März, als über den Bericht des ersten Akteneinsichtsausschusses abgestimmt wurde, seien die acht weiteren Betrugsfälle in der Verwaltung bekannt gewesen. Drei Tage zuvor sei Strafanzeige gestellt worden. Bürgermeister Dirk Haas (SPD) habe den Sachverhalt aber "nicht öffentlich thematisiert". Haas erklärte auf Anfrage, dass er mitgeteilt habe, dass es den Verdacht auf weitere Fälle gebe.

Von Volker Böhm