Hartz IV muss neu beantragt werden

(red). Für Arbeitslosengeld II-Bezieher aus Stadt und Landkreis Gießen gelten teilweise wieder Mitwirkungspflichten der Vor-Corona-Ära: Das betrifft die Pflicht, Einladungen...

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KREIS GIESSEN. (red). Für Arbeitslosengeld II-Bezieher aus Stadt und Landkreis Gießen gelten teilweise wieder Mitwirkungspflichten der Vor-Corona-Ära: Das betrifft die Pflicht, Einladungen des Jobcenters wahrzunehmen, zudem müssen Leistungsberechtigte, deren Bewilligungszeitraum Ende August endet, rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Darauf weist das Jobcenter Gießen in einer Pressemitteilung hin.

Seit Ende März mussten Leistungsberechtigte keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen: Sobald dieses in der Regel nach zwölf Monaten endete, zahlte das Jobcenter die Leistungen automatisch weiter. Diese Regelung läuft Ende August aus.

„Wir haben daher angefangen, alle Leistungsbezieher anzuschreiben, deren Arbeitslosengeld II Ende August endet“, erläutert Jobcenter-Geschäftsführerin Monika Kessler. „Die Weiterbewilligungsanträge müssen unbedingt rechtzeitig im Jobcenter eingehen, denn eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich.“ Man kann die Leistungen auch online auf www.jobcenter-giessen.de beantragen.

Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten noch bis 30. September. Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab 1. Oktober gestellt werden, gelten wieder die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kunden an.

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Ab sofort gilt zudem wieder die Terminpflicht: Wer eingeladen wird, muss den Termin im Jobcenter auch wahrnehmen. „Wir haben im Haus die Bedingungen geschaffen, dass wir – wenn auch eingeschränkt – Leistungsberechtigte wieder zu Beratungsgesprächen einladen können. Hierbei ist natürlich gewährleistet, dass die Corona- Hygienestandards sowie die Sicherheits- und Abstandsregelungen eingehalten werden.“ Die gültigen Regelungen findet man auf www.jobcenter-giessen.de.