Der Mann war mit seinem Auto liegen geblieben, verkaufte Blumen, um damit einen Notkanister Benzin zu bezahlen, fand dann aber seinen Wagen nicht wieder und spazierte auf zwei...
. Kreis Giessen (red). Nach einem eineinhalbstündigen "Katz-und-Maus-Spiel" auf der A 5 und A 45 hat die Autobahnpolizei Mittelhessen am Sonntagmorgen die nicht ungefährliche Reise eines 66-jährigen Thüringers beendet.
Laut Pressemitteilung wurde der Polizei gegen 8.30 Uhr ein herrenloses Pannenfahrzeug auf der A 5 zwischen dem Gambacher Dreieick und dem Parkplatz Limes bei Pohlheim gemeldet. Um dieses herum stünden zudem mehrere Blumenkübel. Versuche, den Halter telefonisch zu erreichen, blieben erfolglos. Eine Stunde später, kurz bevor der Kleinwagen abgeschleppt werden sollte, wurde im Bereich des Rastplatzes Reinhardshain ein Mann gemeldet, der mit einem Eimer voller Blumen auf dem linken Fahrstreifen lief. Die nur eine Minute später eintreffende Streife fand trotz intensiver Suche niemanden. Kurz vor 10 Uhr meldeten Verkehrsteilnehmer erneut einen Fußgänger; dieses Mal zwischen den Mittelschutzplanken der A 45 zwischen dem Gambacher Dreieck und der Anschlussstelle Münzenberg.
Eine zweite Streife der Autobahnpolizei holte den Mann aus dem Gefahrenbereich. Seine Erklärung: Er hatte seinen Tank leergefahren und war auf dem Seitenstreifen zum Stehen gekommen. Per Anhalter kam er zur Autobahntankstelle Reinhardshain. Da er kein Geld hatte, nahm der Mann einen seiner Blumenkübel mit und verkaufte das Schnittgut an Reisende. Mit dem Erlös befüllte er einen Notkanister, lief über die Autobahn und wollte als Tramper zurück zu seinem Fahrzeug. Aufgrund fehlender Ortskenntnis fand er dieses jedoch nicht mehr. Auf der A 45 beendete er die Mitfahrgelegenheit, um erneut über die Autobahn zu laufen.
Auf den 66-Jährigen wartet jetzt ein Bußgeldverfahren wegen Parkens auf der Autobahn. Ein leergefahrenes Fahrzeug wird nämlich rechtlich als vermeidbar und somit nicht als Panne gewertet. Des Weiteren muss der Mann damit rechnen, dass ihm die Kosten des Polizeieinsatzes auferlegt werden. Eine Autobahn zu überqueren, ist eine große Gefahr - für sich selbst und für andere Verkehrsteilnehmer.