Eltern, der Kinder während der Corona-Pandemie nicht bei einer Tagespflegeperson und beim "Pakt für den Nachmittag" betreut wurden, müssen keine Gebühren für den Zeitraum bezahlen.
. Kreis Giessen (red/vb). Wer sein Kind bedingt durch die Schließungen während der Corona-Pandemie nicht wie gewohnt bei einer Tagespflegeperson betreuen lassen konnte, bekommt nun die fälligen Gebühren erlassen. Das hat der Kreisausschuss des Landkreises beschlossen. Zudem hatte der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung entschieden, dass die Gebühren für den "Pakt für den Nachmittag" im Zeitraum vom 16. März bis 31. Mai nicht zu bezahlen sind. Seit 2. Juni läuft der "Pakt" wieder.
Die Regelung für die Tagespflegepersonen gilt für den Betreuungszeitraum vom 16. März bis 24. Mai und nur für Eltern, deren Kinder nicht notbetreut wurden. Eltern, die die Beiträge bereits überwiesen haben, bekommen diese automatisch vom Landkreis zurückerstattet. Da viele Menschen durch die Corona-Pandemie von Kurzarbeit und Lohnausfällen betroffen sind, möchte der Landkreis die Eltern so finanziell entlasten.
Außerdem übernimmt der Landkreis die volle und lückenlose Vergütung der 110 Kindertagespflegepersonen im Kreisgebiet für die entsprechende Zeit. "Die Weiterzahlung der Vergütung soll helfen, die gute Struktur und Leistung, die die Kindertagespflegepersonen erbringen zu erhalten", betont Sozialdezernent Hans-Peter Stock (Freie Wähler) in einer Pressemitteilung. Da die Regelbetreuung in der Kindertagespflege seit dem 25. Mai wieder erlaubt ist, müssen Eltern die Beiträge ab diesem Zeitpunkt selbst übernehmen.
Die Entscheidung im Kreistag zu den Gebühren für den "Pakt für den Nachmittag" war trotz des Beschlusses nicht unumstritten. Die CDU hatte einen Änderungsantrag gestellt und gefordert, die Gebühren auch für den Juni nicht einzufordern. In dem Monat habe es keinen Regelbetrieb gegeben, bis 22. Juni war der Präsenzunterricht an Grundschulen vollkommen ausgesetzt.
Erste Kreisbeigeordnete Dr. Christiane Schmahl (Grüne) wies das Ansinnen zurück. Für die Monate März Mai fehlten Einnahmen von 280 000 Euro. Die Mitarbeiter seien nur einen Monat in Kurzarbeit gewesen. Es sei den Eltern durchaus zuzumuten, im Durchschnitt 50 Euro zu zahlen. Der CDU-Antrag wurde bei 31 Ja-, 37 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
In der Vorlage ist hingegen von 75 000 Euro fehlenden Einnahmen die Rede. Normalerweise gingen diese direkt an die Träger der Betreuung, dies sei im April und Mai aber nicht geschehen, sodass nur die 75 000 Euro blieben, die für den halben März an die Eltern zurückgezahlt worden seien.