Seniorenzentrum Laubach: Einsamer Tod in kalter Nacht

Zwei tragische Fälle ereignen sich binnen weniger Monate in einem Seniorenzentrum im Kreis Gießen. Symbolfoto: Oliver Berg/dpa
© Oliver Berg/dpa

Zwei tragische Fälle ereignen sich binnen weniger Monate in einem Seniorenzentrum im Kreis Gießen. Hinweise auf Versäumnisse gibt es aber keine. Die Heimleitung äußert sich.

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KREIS GIESSEN. Manchmal sind es die kleinen Meldungen, die einem lange nachgehen. In nüchterner Polizeimeldungsprosa war am 11. April im Anzeiger zu lesen, dass eine 85-jährige Bewohnerin das Laubacher Seniorenheim am Abend, nur mit einem Nachthemd bekleidet, verlassen hatte. Trotz des Großeinsatzes von Feuerwehr, Polizei, Suchhunden und schließlich eines Hubschraubers mit Wärmebildkamera konnte die Frau am nächsten Morgen nur noch tot aufgefunden werden.

Bei einem Leser wühlte dieser Vorfall die Erinnerungen an einen nicht minder tragischen Vorfall auf. Ebenfalls im Seniorenzentrum Laubach und nur wenige Monate vor dem Tod der 85-Jährigen starb dort ein guter Freund und langjähriger Nachbar unter ganz ähnlichen Umständen. Der 93-Jährige, der im Gegensatz zur dementen 85-jährigen noch Herr seiner Sinne gewesen sei, war nach einer Operation zur Kurzzeitpflege in Laubach untergebracht und habe sich am 22. Dezember wohl in der Tür vertan. Statt auf der Toilette, habe sich der Freund plötzlich auf der Terrasse wiedergefunden. "Raus kam er, aber nicht mehr rein. Und keiner hat das mitbekommen, weil es keinen Alarm an der Tür gab", schimpft sein früherer Nachbar. Dann sei er auch noch gestürzt mit fatalen Folgen. Fünf Brüche an Schulter, Brust, Hüfte und Steißbein wurden bei dem 93-Jährigen diagnostiziert, als er am nächsten Morgen auf dem Parkplatz des Seniorenheims gefunden wurde. Elf Tage später sei er dann im Krankenhaus gestorben, ohne noch einmal das Bewusstsein erlangt zu haben.

Bittere Fußnote am Rande: So konnte er auch nicht mehr erfahren, dass sein dauerhaft im Heim lebender Zwillingsbruder am 26. Dezember verstorben ist.

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Für größere Versäumnisse spricht wenig bis gar nichts

Zwei ähnlich tragische Todesfälle in kurzer Zeit im selben Heim. Da werden schnell Vorwürfe gegen die Einrichtung laut. Gibt es in dem Heim Missstände oder haben wir es doch nur mit einem Zufall zu tun? Um die Frage gleich zu beantworten: Für größere Versäumnisse im Seniorenzentrum Laubach spricht wenig bis gar nichts.

Beginnen wir mit den Fakten. "Im Zusammenhang mit dem Tod der aus dem Altenheim abgängigen Bewohnerin (85 Jahre) haben sich im Laufe der kriminalpolizeilichen Ermittlungen keinerlei Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden - insbesondere der Heimverantwortlichen - ergeben", teilt der Pressesprecher der Gießener Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger, auf Anfrage mit.

Die betagte Dame habe das Altenheim am 9. April nach 19 Uhr verlassen und sei offenbar in Richtung eines etwa 600 Meter vom Altenheim entfernten Feldes gelaufen, wo sie schließlich am Morgen des 10. April leblos aufgefunden wurde.

Leiche der Frau kaum zu sehen gewesen

Auch Polizeipressesprecher Jörg Reinemer kann sich gut an den Fall erinnern. Die Leiche der Frau habe in einem Graben am Feldrand gelegen und sei so kaum zu sehen gewesen. Für einen frühen Tod in der frostigen Aprilnacht spricht, dass auch der Hubschrauber mit der Wärmebildkamera sie in der Nacht nicht habe ausmachen können.

Den Geschäftsführer und Vorstand des Seniorenzentrums, Bernd Klein, erreichen wir telefonisch im Urlaub. Auch ihm sind beide Fälle sehr präsent.

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Der 93-Jährige habe das Heim während der Nachtschicht durch die Terrassentür verlassen. "Die Leute sind ja bei uns nicht eingesperrt. Das sind erwachsene, selbstbestimmte Menschen, die sich jederzeit frei bewegen können", betont der frühere Licher Bürgermeister. "Wir betreuen unsere Bewohner, aber wir überwachen sie nicht."

"Die Leute sind ja bei uns nicht eingesperrt. Das sind erwachsene, selbstbestimmte Menschen, die sich jederzeit frei bewegen können. Wir betreuen unsere Bewohner, aber wir überwachen sie nicht.

Bernd Klein, Geschäftsführer und Vorstand des Seniorenzentrums Laubach

Als das Verschwinden des Mannes entdeckt wurde, habe man zuerst das Haus durchsucht. Gegen drei Uhr Morgens sei er dann draußen entdeckt und ins Krankenhaus gebracht worden. Dass er sich auf dem Weg zur Toilette verlaufen habe, könne er so gut wie sicher ausschließen, sagt Klein. "Unsere Toiletten sind alle auf dem Zimmer oder auf dem Flur. Da verläuft man sich nicht." Der Mann müsse wissentlich durch die jederzeit wieder von außen zu öffnende Terrassentür das Haus verlassen haben. Was er in der Nacht dann draußen gesucht hat, wird sein Geheimnis bleiben.

85-Jährige habe nie Weglauftendenzen gezeigt

Im Gegensatz zu dem 93-Jährigen in Kurzzeitpflege sei die 85-jährige Heimbewohnerin dement gewesen. Im Heim sei sie regelmäßig von ihrem Mann besucht worden. Die Frau habe auch nie Weglauftendenzen gezeigt und früher nie das Grundstück verlassen. Kurz vorher sei ihr allerdings mitgeteilt worden, dass ihr Mann plötzlich verstorben sei.

Bei der Übergabe an die Nachtschicht um 19 Uhr sei sie noch in ihrem Zimmer gewesen, in der Nacht sei dann ihr Fehlen bemerkt worden. In der Nachtschicht seien dann auch keine 30 Mitarbeiter mehr im Haus, sondern nur noch zwei oder drei. Dementsprechend länger seien die Kontrollintervalle. Bis zwei, drei Uhr in der Nacht hätten zahlreiche Kräfte von Feuerwehr und Polizei gemeinsam mit Mitarbeitern des Seniorenheims darunter der Einrichtungsleiter und der Pflegedienstleiter, nach der Frau gesucht und dann den Einsatz abgebrochen, um ihn bei Tagesanbruch fortzusetzen. Dann sei die Frau schließlich entdeckt worden.

GPS-Geräte auf Wunsch

Dass ein Seniorenheim kein Gefängnis für Menschen sein darf, die Besitz ihrer geistigen Kräfte sind, ist klar. Wie aber verhält es sich mit Dementen oder Menschen, die an Alzheimer leiden? Die, sagt Klein, seien in einer gesonderten Station des Seniorenzentrums untergebracht und würden engmaschiger kontrolliert. Auf Wunsch könnten diese Bewohner auch mit GPS-Geräten ausgestattet werden, die nicht nur Alarm schlagen, wenn der Träger das Heim verlässt, sondern auch dessen Position metergenau mitteilen. Ob die allerdings zum Einsatz kommen, muss mit den Angehörigen mit der Betreuungs- und Versorgungsvollmacht abgestimmt werden. "Diese Geräte können wir den Menschen ja nicht einfach so ums Handgelenk binden."

Eigentlich sollte das Tragen solcher Armbänder also im Interesse der Angehörigen sein. Doch gäbe es bei denen immer wieder Vorbehalte gegen die Überwachungstechnik, "aber das habe ich nicht zu kommentieren", sagt Klein. Es gibt also technische Möglichkeiten, um dass Risiken solcher Tragödien zu reduzieren. Man muss sie aber auch einsetzen wollen.