Verstöße gegen den Mindestlohn und Arbeitsbedingungen stellte der Zoll Gießen mit seinen Kontrolleuren auch in Mittelhessen fest.
KREIS GIESSEN - Rund 2200 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften kürzlich in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen, heißt es in einer Pressemitteilung des Zolls.
Auch in Nord-, Ost- und Mittelhessen rückten 70 Schwarzarbeitskontrolleure des Hauptzollamtes Gießen aus und überprüften die Beschäftigungsverhältnisse von 247 Personen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer würden aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde bekommen.
Die Zöllner befragten rund 6800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen. Bereits vor Ort leiteten die Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn und Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen und Unterlagen eingeleitet.
Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.
Auch der Gießener Zoll stellte in acht Fällen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Mindestlohnes fest. Bei 47 Unternehmen erfolgen noch Überprüfungen von Geschäftsunterlagen.
Staunen mussten die Schwarzarbeitsfahnder bei dem Fall eines 62-jährigen Arbeiters eines Entsorgungsbetriebes im Kreis Limburg-Weilburg. Der Mazedonier besaß einen dauerhaften Aufenthaltstitel, der nur zur Arbeit in Slowenien berechtigte, nicht aber in Deutschland. Er wurde wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes vorläufig festgenommen. Die Ausländerbehörde wurde informiert. Das Kuriose war, dass er nachweislich seit sieben Jahren bei der Firma zwar ohne die erforderlichen Papiere, aber angemeldet arbeitete.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.