Jagdveranstaltungen sind auch während der Corona-Pandemie erlaubt. Allerdings mit Einschränkungen.
KREIS GIESSEN - Kreis Gießen (red). Der Landkreis sieht mit einer neuen Allgemeinverfügung ein einheitliches Vorgehen für die Genehmigung von Jagdveranstaltungen während der Corona-Pandemie vor. Demnach wird die Gesellschaftsjagd auf Schwarz-, Rot- und Rehwild unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. "Grundlage ist hierbei, dass ein besonderes öffentliches Interesse besteht", erklärt Landrätin Anita Schneider (SPD) in einer Pressemitteilung. "So sind Drück- und Treibjagden von Bedeutung für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, aber auch für den Schutz der Wälder vor Verbiss-Schäden."
Der Landkreis hatte bisher nur Genehmigungen für Gesellschaftsjagden auf Schwarzwild mit Blick auf die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vorgesehen. Nachdem das Land zahlreiche weitere Empfehlungen zu Gesellschaftsjagden gegeben hat und viele Fragen gestellt wurden, sieht der Landkreis nun eine Erweiterung vor.
Zum Schutz vor Infektionen sowie zur Kontaktreduzierung regelt die Allgemeinverfügung jedoch Beschränkungen. So dürfen an Jagdveranstaltungen auf bejagbaren Waldflächen unter 100 Hektar maximal zehn Personen teilnehmen. Ist die betreffende Fläche größer, ist pro weiteren zehn Hektar Fläche je eine weitere teilnehmende Person zulässig. Die Personenbeschränkung bezieht sich auf alle Teilnehmenden, sowohl Jäger als beispielsweise auch Treiber.
Die Veranstalter müssen außerdem bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises die Jagd spätestens zwei Tage im Voraus anmelden, und zwar per E-Mail an jagdwesen@lkgi.de. Außerdem müssen die Veranstalter die Sammelstelle und die Sammelzeit der teilnehmenden Personen angeben. Des Weiteren ist elektronisch eine Liste der teilnehmenden Personen zu führen, um im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus rasch Kontaktpersonen eingrenzen und informieren zu können. Zudem müssen die Veranstalter ein schriftliches Hygienekonzept vorhalten. Die Allgemeinverfügung ist ab sofort gültig.