Fast 100 Gramm Marihuana zum Verkauf

(kalg). Ein 21-Jähriger aus Lich ist wegen des Handels mit Marihuana und weil er ein Bowiemesser besaß, zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt...

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LICH. (kalg). Ein 21-Jähriger aus Lich ist wegen des Handels mit Marihuana und weil er ein Bowiemesser besaß, zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Dies entschied das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Gießen, nachdem der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hatte.

Ihm wurde vorgeworfen, 96 Gramm Marihuana bei sich zuhause aufbewahrt zu haben, um es zu verkaufen. Bei einer Durchsuchung fanden Polizeibeamte außerdem in einem Nachtschrank noch Betäubungsmittelutensilien und einen Geldbetrag in Höhe von 1250 Euro. In einem Schrank in der Nähe wurde das Bowiemesser gefunden.

Philipp Kleiner, der Verteidiger des türkischen Staatsangehörigen, räumte in dessen Namen alle Vorwürfe ein. Er habe die Drogen zunächst in den Kellerräumen des Elternhauses in Lich gelagert. Seine Mutter hätte sie sonst in seinem Zimmer bemerkt. Bei Abwesenheit der Eltern habe er die Drogen und Utensilien in sein Zimmer geholt, wo sie die Polizei bei der Durchsuchung am 8. Januar fand.

„Dumm und leichtsinnig“

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Auf Nachfragen des Vorsitzenden Richters Heiko Kriewald berichtete der Angeklagte, dass er erst selbst konsumiert hätte und so auch in seine Dealertätigkeit „gerutscht“ sei. „Ich kann Ihnen aber wirklich nicht erklären, wieso ich das gemacht habe“, erklärte der 21-Jährige. „Ich war einfach dumm und leichtsinnig.“ Er gab zu, schon länger mit Drogen gehandelt zu haben.

Der Sachverständige der Jugendgerichtshilfe schilderte in seinem Bericht, dass der junge Mann vor vier Jahren eine schwierige Phase gehabt habe, wo er bereits wegen des Demolierens von Autospiegeln im betrunkenen Zustand auffällig geworden sei. Die als Strafe verhängten Arbeitsstunden habe er jedoch schnell abgeleistet und schien auf einem guten Weg zu sein. Aktuell hole er seinen Schulabschluss nach und arbeite im väterlichen Unternehmen. Die Sozialprognose sei positiv und der Sachverständige empfahl eine Beurteilung nach dem Jugendstrafrecht.

Staatsanwältin Nathalie Dohmen plädierte für eine Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung mit 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit, da es sich um einen minderschweren Fall handele. Marihuana sei eine weichere Droge. Die Menge von 96 Gramm sei zwar schon erheblich, aber es gehe nicht um Kilos, wie man sie bei Drogendelikten auch sieht. In Bezug auf das Messer war die Staatsanwältin sicher, dass dem Angeklagten bewusst war, dass es im Schrank lag. Deshalb wurde ihm der Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen vorgeworfen.

Außerdem hielt Dohmen zwei Drogenscreenings für erforderlich und sprach sich dafür aus, dass der Angeklagte aufgrund seines Einkommens die Kosten des Verfahrens nicht zu tragen habe, sondern nur seine eigenen. Der Verteidiger schloss sich den Ausführungen an.

In seinem Urteil folgte das Gericht diesem Plädoyer, entschied sich jedoch dafür, dass der Angeklagte die kompletten Verfahrenskosten zu tragen habe. Es sei schwergefallen, ob bei ihm Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zum Tragen käme, da der 21-Jährige seine Drogengeschäfte sehr selbstständig erledigt habe. Die Tatsache, dass er bei seinen Eltern lebe, reiche nicht aus, um ihn nicht wie einen Erwachsenen zu behandeln.

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Aufgrund seiner früheren schwierigeren Phase und der verzögerten Schullaufbahn nahm das Gericht an, dass er zum Zeitpunkt des Auffindens der Drogen noch nicht die Reife eines Erwachsenen hatte. Außerdem werde er einem Bewährungshelfer unterstellt.