Bei der Lindener Stadtverordnetensitzung standen erneut die Plakatierungssatzung sowie die vom Akteneinsichtsausschuss festgestellten Vergabefehler im Mittelpunkt.
LINDEN. (ee). Bei der Stadtverordnetensitzung standen erneut die Plakatierungssatzung sowie der Umgang mit dem Schreiben der Landrätin in Bezug auf Schadensersatzansprüche aufgrund der vom Akteneinsichtsausschuss festgestellten Vergabefehler im Mittelpunkt der Diskussion. Letztendlich wurde die Plakatierungssatzung gegen die Stimmen der CDU durch SPD/FW/Grüne auf den Weg gebracht. „Unser Ziel ist ganz klar, die Plakatierung in geordnete Bahnen zu lenken, und da bedarf es Zusammenhalt. Zu rechtlichen Bedenken gibt es verschiedene Ansichten, hinsichtlich der Sondernutzung vermag ich diese nicht zu teilen“, sprach sich auch Axel Globuschütz (Grüne) für jene Satzung aus. Bürgermeister Jörg König hatte erneut „sehr starke rechtliche Bedenken“ gegen die neue Satzung angeführt und darauf verwiesen, ein Einspruchsrecht seinerseits nach einem positiven Beschluss zu prüfen. „Wir haben es erarbeitet, das war unser Auftrag“, so König, dem Silva Lübbers (SPD) entgegenhielt, wieso er dann nicht innerhalb des Magistrats widersprochen habe.
FW-Fraktionsvorsitzender Joachim Schaffer und stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender Frank Rippl sollen sich mit einen Rechtsbeistand seitens des Parlaments zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen auseinandersetzen. Damit wurde ein Antrag der Freien Wähler unter Zustimmung der CDU gegen die elf Stimmen von SPD und Grünen angenommen. Intention von Schaffer war es, dass er mit einem weiteren Juristen aus dem Parlament, gerne mit Globuschütz, die Verhandlungen geführt hätte. Allerdings fand dies bei Globuschütz keine Unterstützung, vertrat dieser doch den Antrag seiner Fraktion, die hier gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) den Stadtverordnetenvorsteher in die Pflicht genommen hätte. „Der neue Stadtverordnetenvorsteher ist ein erfahrener junger Mann. Aber eine Person neu in diesem Amt sogleich mit einer derartigen Aufgabe zu beauftragen, halte ich für schwierig. Deshalb sollten wir ihm unter die Arme greifen, dies läßt die HGO auch zu“, begründete Schaffer den Antrag seiner Fraktion und äußerte auch Bedenken hinsichtlich der gleichen Parteizugehörigkeit des Stadtverordnetenvorstehers und des Bürgermeisters. „Dies alles vermag ich nicht nachzuvollziehen, dass Herr Wedemann zu jung sein soll. Die Mehrheit hat ihn in dieses Amt gewählt – und dazu gehört auch nach der HGO die Vertretung der Stadtverordnetenversammlung und dort erwarte ich, dass er parteipolitisches hinten anstellt“, so Globuschütz. Dem pflichtete auch Ellen Buchborn-Klos (SPD) bei, deren Frage unbeantwortet blieb, was denn nun Frank Rippl neutraler als Fabian Wedemann macht.
Die Erfordernisse zur Schaffung der Stelle eines Klimaschutzmanagers wurden mehrheitlich befürwortet, jedoch wurde seitens der SPD durch Dirk Hansmann ein Änderungsantrag vorgelegt und mehrheitlich angenommen, der den Magistrat beauftragt, auf Grundlage des vorliegenden Klimaschutz-Kurzkonzeptes ein Klimaschutzkonzept und den Aufbau eines kontinuierlichen Klimaschutzcontrollings zu erstellen. Der Klimaschutzmanager wird im Falle der Fördermittelzusage vorerst befristet für die Dauer von drei Jahren eingestellt. In dieser Zeit soll ein Maßnahmenkatalog erstellt und umgesetzt werden. Kritik an der Arbeit des Magistrats äußerte Globuschütz, der ironisch anmerkte, das in anderen Kommunen mittlerweile die Klimamanager bereits verabschiedet werden. „Schön, dass wir uns auf den Weg machen. Das Klimaschutzkurzkonzept ist noch unvollständig und auch der Maßnahmenkatalog fehlt.“
Durchweg einstimmig wurde die Gleichbehandlung der drei freien Kindertageseinrichtungen und damit einhergehend Mittelerstattungen in Höhe von insgesamt 33 170 Euro befürwortet, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1,74 Millionen Euro für den Kindergartenneubau Pauluswiese (wir berichteten) wie auch eine neue Archivsatzung für die Stadt auf den Weg gebracht. Forderte die CDU, dass sich der Magistrat für eine Aussetzung der RMV-Ausschreibung auf der Main-Weser-Bahn aussetzt, so wurde dieser Antrag mittels Verfahrensantrag der SPD einstimmig zurück in den Ausschuss verwiesen. Um den Sachverhalt besser erörtern zu können, sollen dazu ein Vertreter des RMV sowie auch Landrätin Anita Schneider als RMV-Aufsichtsratsmitglied eingeladen werden, um umfassend zu informieren. „Die Ausschreibung läuft bereits seit dem 26. Juni mit einer EU-Ausschreibung bis zum 10. Dezember 2020. Dies werden wir hier nicht stoppen können“, zeigte sich Lübbers realistisch, während Burkhard Nöh (CDU) den SPD-Vorschlag begrüßte, da „wir so noch mehr Informationen erhalten werden“.
Zu der von der SPD beantragten Dachsanierung der „Theodorsruh“ im Leihgesterner Wald (wir berichteten) bezifferte König die Kosten auf 2278 Euro Netto, sodass die Maßnahme einstimmig beschlossen wurde. Hinsichtlich der Größe des aufgrund von EU-Auflagen zu errichtenden größeren Regenrückhaltebeckens im Neubaugebiet „Nördlich Breiter Weg“ zeigte sich Lübbers irritiert. Das vom Wasserverband Kleebach auf eigene Kosten zu errichtende Bauwerk soll 4,6 Millionen Euro kosten und ein Fassungsvermögen von 2500 Kubikmeter haben. Hier waren zunächst 500 Kubikmeter vorgesehen. Auch dies wurde einstimmig befürwortet.