Lollar: Debatte um Kanalsanierung

Nachdem die Lollar CDU Widerspruch eingelegt hatte, wurden die Vertreter für den Gewässerverband "Salzbödetal" werden neu gewählt. Debattiert wurde über eine Maßnahme des...

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LOLLAR. Gegen die Gültigkeit der Wahl der Vertreter und der Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Gewässerverbandes "Salzbödetal" hatte die CDU-Fraktion Widerspruch eingelegt.

In der Stadtverordnetenversammlung erklärte CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Jens-Christian Kraft, dass die Wahl am 22. April nach den Grundsätzen einer Verhältniswahl hätte stattfinden müssen, was nicht geschehen sei. Eine gültige Wahl sei über Listenvorschläge vorzunehmen, bei der jeder Stadtverordnete eine Stimme hat. Ansonsten würde - wie geschehen - ein fehlerhaftes Wahlverhalten dazu führen, dass die Mehrheit sämtliche Plätze besetze, was der Verhältniswahl widerspreche. Da der Widerspruch von der Stadtverwaltung geprüft und als unzweifelhaft richtig anerkannt wurde, ging der Vorgang zurück an das Parlament, das nun erneut wählte. Vorgeschlagen und einstimmig gewählt wurden als Vertreter Horst Haase (CDU) und Torben Preis (SPD), als ihre Stellvertreter Jannis Gigler (CDU) und Peter Gebhardt (Grüne).

Zahlreiche Feuerwehrangehörige waren als Gäste zur Sitzung gekommen, stand doch die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF) zur Beratung an. Das HLF 10 soll der Freiwilligen Feuerwehr des Schutzbereiches Nord (Kernstadt und Ruttershausen) dienen. Bereits in der Sitzung des Finanzausschusses hatten Stadtbrandinspektor Marco Kirchner und Christof Mandler, der ehrenamtlich in der Feuerwehr aktiv ist, Informationen zum neuen HLF 10 gegeben. Das Fahrzeug müsse der Norm entsprechen und auch mit wenig Personal funktionieren. Die Firma Lentner wird das HLF 10 liefern, die Firma Giebeler den Auftrag zur feuerwehrtechnischen Beladung erhalten. Bereits 2020 waren Gelder für die Anschaffung im Haushalt eingeplant, die jetzt nach 2021 übertragen werden. Sollten die Summen nicht ausreichen, was abzusehen ist, werden sie im Haushalt 2022 als ordentlicher Haushaltsansatz erneut eingestellt. An der Anschaffung beteiligt sich auch das Land Hessen mit einem Zuschuss, und die Fördervereine der Feuerwehren.

Der nächste Tagesordnungspunkt, die Wasserleitungs- und Kanalerneuerung sowie die Änderung der Abflusslenkung in Rutterhausen in der Mittel- und Obergasse, zog eine längere Beratung nach sich. Das Thema geht bis auf das Jahr 2015 zurück, wo es erste Planungen gab. Nun war es erneut aktuell geworden, da aufgrund des schlechten hydraulischen und baulichen Zustandes der Kanäle in der Mittel- und Obergasse kurzfristig Maßnahmen zur Sanierung erforderlich wurden. Die Trinkwasserleitung war inzwischen auch zur Sanierung fällig. Vorplanungen und Entwürfe setzten sich in den Jahren 2016 und 2017 fort, wobei die Stadt Lollar als Straßenbaulastträgerin von den geplanten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt wurde. Als 2017 für den ersten Bauabschnitt in der Mittelgasse eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros erfolgte, war diese schon bald Makulatur. Grund war, dass es bei dem Projekt nicht unerhebliche Kostensteigerungen gegeben hatte, die der Zweckverband Lollar-Staufenberg (ZLS) damit begründete, dass man 355 Tonnen mehr teerhaltigen Aufbruch entsorgen musste, als ursprünglich angenommen wurde. Da die Stadt den Auftrag gegeben hatte, die Mittel- und Obergasse zu sanieren, aber die angefallenen Kosten erst nachträglich legitimierte, sollte dies jetzt von den Stadtverordneten geschehen. Der ZLS war in Vorleistung getreten und verlangte nun von der Stadt den Ausgleich.

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Jens-Christian Kraft (CDU) stellte fest, dass man anhand der Unterlagen nachvollziehen könne, dass die Baumaßnahme mangelhaft gesteuert worden sei, sodass eine Kostensteigerung von 157 000 Euro nachträglich limitiert werden müsse. Die CDU kritisierte außerdem scharf, dass der ZLS für die Tätigkeit eines dritten Dienstleisters mit 20 000 Euro in Vorleistung treten musste, da zwischen diesem und der Stadt kein Vertragsverhältnis bestand. "Nun sollen die Mehrkosten ins Haushaltsjahr 2019 gebucht werden, was rechtlich nur deswegen möglich ist, da der Jahresabschluss traditionell erst mit hohem Zeitverlust festgestellt wird", erklärte Kraft. Gerade um das Haushaltsjahr 2019 gab es damals eine intensive Diskussion, in der die CDU die Darstellung der finanziellen Situation als bewusst zu optimistisch dargestellt gesehen hatte. "Sowohl die nachträgliche Legitimierung der Mehrkosten durch Buchung in ein früheres Haushaltsjahr als auch die fehlende Vertragsgrundlage bei tätigen Dienstleistern sind in der freien Wirtschaft undenkbar", so Kraft. Aus den genannten Gründen werde die CDU die Beschlussvorlage ablehnen. Auch Cornelia Maykemper (FDP) beklagte, dass es keine schriftliche Vereinbarung gebe und monierte ebenfalls die Mittelbereitstellung im Nachhinein. Bei der folgenden Abstimmung gab es eine mehrheitliche Annahme durch die Koalition aus SPD und Grünen, die CDU lehnte einstimmig ab und die FDP enthielt sich der Stimme.