Der Lollarer Bauausschuss hat sich unter anderem mit dem Umlegungsverfahren für das geplante Baugebiet "Unterm Grasweg" befasst.
LOLLAR. Pflanzgärten statt Schottergärten lautete die Kernaussage eines Antrags der Grünen im Lollar Bauausschuss. Der Antrag forderte, dies bereits in der Gestaltungssatzung festzuschreiben. Eine Gestaltungssatzung definiert die Vorgaben zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen und ist häufig auch Teil eines Bebauungsplans. Cathrin Ferber (Planungsbüro Fischer) erläuterte dazu, dass bei neuen Baugebieten der Passus, dass Schottergärten nicht zulässig seien, aufgenommen werden könne. Bei bereits bestehenden Bauten sei dies in der Gestaltungssatzung niederzuschreiben. Cornelia Maykemper (FDP) gab zu bedenken, dass es deshalb Klagen geben könne, sollten Altanlagen keinen Bestandsschutz erhalten.
Dann ging es um die Bauleitplanung im Stadtteil Odenhausen. Hier stand der Bebauungsplan "Südlich der Weiherstraße" an. Das Plangebiet zwischen der Höllenbachstraße und Weiherstraße grenzt von zwei Seiten an die vorhandene Bebauung an. Die Stadtverordneten hatten im Dezember 2019 beschlossen, dass der Planentwurf für dieses Gebiet erneut dem Bauausschuss vorzulegen sei, ehe die Offenlage beginnt. Ein Beschluss, das Beteiligungsverfahren einzuleiten, steht somit noch aus. Es handelt sich hier um ein beschleunigtes Verfahren im Sinne des Baugesetzbuchs. In den textlichen Festsetzungen ist festgehalten, dass innerhalb der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen Carports, Garagen und Stellplätze zulässig sind. Im allgemeinen Wohngebiet ist je Wohngebäude maximal eine Wohnung zulässig, bei Doppelhäusern zählt jede Haushälfte. Bei privaten Grünflächen sind Gartenhütten und Geräteschuppen zulässig, sofern sie ein Gesamtvolumen von 15 Quadratmeter nicht überschreiten. Alle anderen Flächen sind dauerhaft zu begrünen. In den bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften findet sich der Passus, dass Stein-, Kies- und Schotterschüttungen von mehr als einem Quadratmeter unzulässig sind, soweit sie nicht dem Spritzwasserschutz am Gebäude dienen. Die Ausschussmitglieder votierten, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit einzuleiten und bekanntzumachen ist.
Zustimmung fand auch die zweite Änderung des Aufstellungs- und Änderungsbeschlusses des Bebauungsplans "Justus-Kilian-Straße". Zwei Investoren beabsichtigen hier, auf ihren Grundstücken Gewerbeeinheiten zu errichten. Das zu beplanende Gebiet liegt östlich der Justus-Kilian-Straße. Im rechtskräftigen Bebauungsplans wird das Gebiet teilweise als Gewerbegebiet und als Ausgleichsfläche ausgewiesen, wobei die Ausgleichsfläche in Teilen in das Gewerbegebiet mit einbezogen wird, um ortsansässigen Unternehmen den Bau einer Gewerbeeinheit zu ermöglichen. Der entfallende Ausgleich wird südlich des Ursprungsplanes vorgenommen.
Beraten wurde außerdem die Anordnung zur Baulandumlegung im Gebiet "Unterm Grasweg" in Ruttershausen. Für das Stadtgebiet hält der Flächennutzungsplan in Ruttershausen und Odenhausen verschiedene Siedlungserweiterungen vor. Um das Bauland zu entwickeln, muss aber zuerst ein Bebauungsplan aufgestellt werden, wobei die vorgesehenen Festsetzungen eine Neuordnung der Grundstücke im Planungsgebiet erfordern. Der Bebauungsplan ändert rechtlich den vorhandenen Grundstücksbestand nicht. Hierzu ist der Planvollzug durch eine Neuordnung notwendig. Eine freiwillige Bodenordnung auf privater Basis ist auszuschließen, da einige der von der Planung betroffenen Eigentümer im Vorfeld gewisse Bedenken gegen die erforderlichen Neuordnungsmaßnahmen geäußert hatten. Die Verwirklichung des Bebauungsplans ist deshalb nur durch ein öffentlich-rechtliches Umlegeverfahren möglich. Die Mitglieder stimmten für dessen Durchführung.