Wie sicher sind die Daten des Landkreises Limburg-Weilburg?
Anlässlich zum Tag des Datenschutzes fragen wir: Wie steht es um die Sicherheit der Daten in Limburg-Weilburg? Erst jüngst hat die Polizei einen Zwischenfall gemeldet.
Limburg-Weilburg. Den ganzen Tag lang hinterlassen wir eine Datenspur: Wir geben die Geheimnummer am Geldautomaten ein, senden E-Mails, haben etliche Passwörter. Über Sicherheit machen sich die Wenigsten dabei Gedanken. Der Tag des Datenschutzes am Samstag, 28. Januar, soll das ändern. 2006 hat der Europarat beschlossen, jedes Jahr am 28. Januar den Datenschutz in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken – wie sicher sind die Daten, wie hoch die Gefahr von Missbrauch? Ist das auch ein Thema im Landkreis Limburg-Weilburg?
Unterschiedliche Straftatbestände
Eine Nachfrage bei der Polizei ergibt, dass es schwierig ist, belastbare Zahlen zu nennen, wie oft es im Bereich des Datenschutzes zu kriminellen Vorfällen kommt. Hintergrund: Die Straftaten im Bereich von Computerkriminalität und Datenschutz fallen unter ganz viele verschiedene Straftatbestände und werden statistisch nicht so erfasst, dass die Polizei diese genau nur nach diesen Kriterien benennen könnten, wie Polizeisprecher Christian Wiepen auf Nachfrage dieser Redaktion erklärt.
PIN und EC-Karte zusammen aufbewahrt
Im vergangenen Jahr gab es im Landkreis Limburg-Weilburg 124 Fälle im Sinne von „Fälschung beweiserheblicher Daten“ und 36 Fälle im Sinne von „Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung“. Dies seien die Straftatbestände, die im Zusammenhang mit Datenschutz in der Regel relevant seien.
Was machen Verbraucher falsch in Sachen Datenschutz? „Es ist immer wieder festzustellen, dass EC-Karten mit der PIN in den Geldbörsen von den Geschädigten verwahrt werden“, erklärt Wiepen. Dies sei aber ein „eklatanter Fehler was den Datenschutz angeht“ – und könne gravierende Folgen nach sich zeihen. „Dadurch können die Täter nach einem Taschendiebstahl nicht nur den Inhalt der Geldbörse für sich generieren, sondern vielmehr auch zeitnah am nahe gelegenen Geldautomaten hohe Bargeldsummen abheben“, erklärt der Polizist.
Gefälschte Mails im Umlauf
Der jüngste Zwischenfall im Landkreis ist dabei noch nicht allzu lange her. Am 13. Januar dieses Jahres sei es zu zwei Taschendiebstählen gekommen, bei denen in der Geldbörse PIN und EC-Karte zusammen aufbewahrt waren.
Erfahrungsgemäß konnte in den letzten Jahren bei der Bearbeitung der Straftaten im Bereich von Computerkriminalität und Datenschutz laut Polizei festgestellt werden, dass den Tätern das Erlangen der Passwörter oftmals durch Unachtsamkeit der Geschädigten ermöglicht wird. Teilweise hätten die Geschädigten ihre Zugangsdaten in „Phishing-Mails“ eingegeben. In diesen Mails versuchen Kriminelle, Passwörter zu erbeuten, indem sie gefälschte Mails versenden, die auf den ersten Blick seriös aussehen und angelehnt an tatsächliche Firmenauftritte sind.
Informationen abgefragt
Die Benutzer geben dann fälschlicherweise ihre Daten ein, im guten Glauben, sich im tatsächlichen Account zu verifizieren – die Daten aber landen direkt bei den Kriminellen. „In anderen Fällen wählten die Geschädigten einfache Passworte und Zahlenkombinationen wie etwa 1234 und nutzen diese in vielen anderen Accounts“, berichtet Wiepen.
In den vergangenen Monaten habe es einige Fälle im einstelligen Bereich gegeben, bei denen die Geschädigten von der vermeintlichen Hausbank per Telefon oder SMS kontaktiert wurden. Durch geschickte Gesprächsführung konnten sich die Täter das Vertrauen der Geschädigten erschleichen und verschiedene Informationen erfragen, berichtet die Polizei.
Die Geschädigten wurden anschließend aufgefordert, eine TAN-Nummer für ihren Online-Banking-Zugang zu generieren und telefonisch durchzugeben. Mit den erlangten Daten konnten die Täter einen Account zum bargeldlosen Bezahlen auf ihren Smartphones einrichten.
Gutscheinkarten in Supermärkten eingelöst
Anschließend erwarben die Täter bei verschiedenen Supermärkten im Bundesgebiet Gutscheinkarten oder ließen sich Bargeld an den Kassen auszahlen. Die Rechnungen wurden mit den betrügerischen Accounts via Smartphone und somit auf Kosten der Geschädigten beglichen. Die Schäden summieren sich auf mehrere Tausend Euro.
„Eine genaue Aussage, in welchen Fällen die Geschädigten ihre Zugangsdaten zuvor über eine Phishing-Mail eingaben, kann nicht getroffen werden. Insbesondere in Delikten von Phishing-Onlinebanking erfolgt in diesen Fällen keine Erstattung der unberechtigt abgebuchten Beträge durch die Banken aufgrund Fahrlässigkeit, sodass die Geschädigten dies nicht angeben oder auch aufgrund des professionellen Aufbaus der Phishing-Seite gar nicht bemerkten“, berichtet der Polizeisprecher weiter.