Limburg macht Spielplätze sicherer

Die Gefahrenabwehrverordnung wird verschärft. Bettlerbanden, verwüstete Spielplätze sowie vermüllte Straßen und Anlagen sollen bald der Vergangenheit angehören.

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LIMBURG. Mit einer Gefahrenabwehrverordnung lässt sich Verhalten, das als störend, belästigend oder auch bedrohlich empfunden wird, von vornherein untersagen. Die der Stadt Limburg wurde zuletzt im Jahr 2009 geändert. Nun empfiehlt der Magistrat eine Anpassung, die von der Stadtverordnetenversammlung noch beschlossen werden muss. Dies ist Teil des Sicherheitskonzeptes der Stadt Limburg.

Nach Angaben des Ersten Stadtrats Michael Stanke (CDU) gibt es inzwischen neue Kriminalitätsphänomene wie aggressives Betteln, ein geändertes Mobilitätsverhalten durch E-Bikes sowie neue Formen des Freizeitverhaltens, vor allem mit Blick auf das Verhalten auf Kinderspielplätzen.

Fütterungsverbot für Tauben ist deutlich verschärft

Unter Paragraf drei wird in der Verordnung grob störendes Verhalten aufgeführt. Dort gibt es nun einen Passus, der sich dem aggressiven Betteln in der Stadt widmet. "Wie in anderen Städten und Gemeinden beobachten wir ein verstärktes Aufkommen von Bettlerbanden. Hierbei handelt es sich um bandenmäßige und kriminelle Formen des Bettelns. Denjenigen, die auf den Straßen und Plätzen betteln, bleibt nichts von dem Geld, das sie von Passanten erhalten", beschreibt Stanke ein inzwischen auch in Limburg immer wieder zu beobachtendes Szenario.

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Hinter den Frauen, Männern und Kindern, die durch verschiedene Formen des aggressiven Bettelns an fremdes Geld gelangen wollen, stecken oft mafiaähnliche Organisationen. "Unser Ziel ist es, dass Limburg für diese organisierten Banden zu einer No-go-Area wird und sie deshalb die Stadt meiden", beschreibt der Erste Stadtrat das Ziel. Mittel zum Zweck seien etwa Platzverweise und Bußgeldverfahren mit der Möglichkeit, die Bettelerlöse sicherzustellen. "Betteln bleibt in der Stadt weiterhin erlaubt", stellt Stanke klar. Denn leider gebe es auch in der Stadt Menschen, die damit ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Familien bestreiten oder die spärlich vorhandenen finanziellen Möglichkeiten aufbessern.

Kinderspielplätze haben sich vielfach zu einem beliebten Treffpunkt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen entwickelt - mit unerwünschten Begleiterscheinungen. Offiziell dürfen die Spielplätze in der Regel nur bis zu einem Alter von 14 Jahren benutzt werden. Weitere Beschränkungen mit optischen Hinweisen auf nicht erlaubte Verhaltensformen werden nun in der Gefahrenabwehrverordnung klarer definiert. Daher sollen alkoholische Getränke und andere Rauschmittel verboten sowie die Nutzungszeiten eingeschränkt werden.

Mit der Anpassung der Verordnung will die Stadt auch beim Abfall mehr Möglichkeiten erhalten, Fehlverhalten zu ahnden. Die Stadt will vor allem Aktionen und Kampagnen initiieren, um das Bewusstsein für die richtige Müllentsorgung zu schärfen.

Im Bereich der Mobilität geht es vor allem um Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes. In der Verordnung geht es nun darum, dass die Stadt für bestimmte Teile öffentlicher Anlagen das Befahren generell nicht nur mit Fahrrädern erlaubt, sondern auch mit Pedelecs.

Die bestehende Gefahrenabwehrverordnung beinhaltet auch ein Fütterungsverbot für Tauben. Danach ist es verboten, im Gebiet der Stadt verwilderte Tauben und Wildtauben zu füttern. Nun wird das noch ergänzt. Danach wird es künftig auch verboten sein, Futter auszulegen oder auszustreuen, dass üblicherweise von Tauben aufgenommen wird.