Auch für den Pool wird Gebühr fällig

Im Sommer ein großes Vergnügen: Das Plantschen im eigenen Pool im Garten. Aber: Auch dafür fallen Wasser- und Abwassergebühren an.  Archivfoto: BillionPhotos.com
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Weilburg (red). Angesichts der Corona-Pandemie fahren in diesem Sommer viele Familien nicht wie gewohnt in den Sommerurlaub, sondern verbringen die Ferien Zuhause. Aber auch in...

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. Weilburg (red). Angesichts der Corona-Pandemie fahren in diesem Sommer viele Familien nicht wie gewohnt in den Sommerurlaub, sondern verbringen die Ferien Zuhause. Aber auch in der Region sind die meisten Freibäder geschlossen.

Da liegt die Idee nahe, im heimischen Garten einen Pool aufzubauen, um trotzdem ein sommerliches Badevergnügen haben zu können. Das aber kann wegen der Wassergebühren auch mit einigen, oft nicht bedachten Kosten verbunden sein.

Bei der Anschaffung von privaten Schwimmbecken stellen sich die Gebührenzahler immer wieder die Frage, ob für die Wassermenge die in den Pool eingeleitet werden, auch Abwassergebühren, insbesondere Schmutzwassergebühren, anfallen.

"Frischwasser, welches in Schwimmbecken jeglicher Art eingeleitet wird, wird als Schmutzwasser eingestuft, so sieht es das Gesetz vor", erklärt Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch (CDU). Da es sich bei der Poolbefüllung um Frischwasser handelt, das durch Gebrauch - beispielsweise die Hinzugabe von Chlor - in seinen Eigenschaften verändert wird, entsteht dadurch Abwasser, das meist nach der Saison in Teilen oder komplett dem Abwassersystem zugeführt wird. Es folgt daraus die rechtliche Konsequenz, dass dieses Badewasser im Rahmen der sogenannten Abwasserüberlassungspflicht der kommunalen Abwasserentsorgungseinrichtung zuzuführen ist. Daher, erklärt Hanisch, sei das Wasser vom sogenannten Frischwasserabzug grundsätzlich ausgeschlossen, weil es als Schmutzwasser im Sinne des Gesetzes zu entsorgen sei.

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Poolwasser nicht zur Gartenwässerung nutzen

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass dieses Beckenwasser nicht zur Garten- bzw. Grünanlagenbewässerung eingesetzt werden darf, weil das nicht nur eine gesetzeswidrige Schmutzwasserbeseitigung darstelle, sondern auch schädlich für die Pflanzen- und Tierwelt sei. Daher sei unbedingt darauf zu achten, dass das Wasser bei Entleerung des Beckens der öffentlichen Kanalisation zugeführt wird.

Bei Rückfragen zu diesem Thema steht die Bauverwaltung der Stadt Weilburg unter Telefon 0 64 71-3 14 53 oder per E-Mail unter r.schmidt@weilburg.de zur Verfügung.