Hygieneregeln für Weinbachs Wahllokale

Wenn am 8. November der Bürgermeister gewählt wird, gelten strenge Corona-Regeln. Das reicht von der Desinfektion der Wahlkabinen bis zum möglichen Mitbringen eines eigenen...

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WEINBACH. Weinbach wählt am 8. November den neuen Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin. Angesichts der aktuellen Situation in der Corona-Krise weist das Wahlamt der Gemeinde darauf hin, dass natürlich auch in den einzelnen Wahllokalen die aktuellen Hygienemaßnahmen nach den vorgegebenen Regeln durchgeführt werden.

So werden die Wahlkabinen in regelmäßigen Abständen desinfiziert und die Wahllokale werden mit ausreichend nicht radierbaren Stiften ausgestattet, um eine regelmäßige Desinfektion zu gewährleisten. Zur Stimmabgabe kann auch ein eigener Kugelschreiber mitgebracht werden. Wähler müssen beim Betreten des Wahllokales beziehungsweise des Vorraumes zum Wahllokal ein Mund-Nase-Schutz tragen.

Zur Stimmabgabe den eigenen Kuli mitbringen

Größere Menschenansammlungen vor oder innerhalb des Wahllokales müssen vermieden werden. Wahlberechtigte dürfen außerdem nur einzeln oder mit den Personen, mit denen sie einem Haushalt leben, das Wahllokal beziehungsweise den Vorraum zum Wahllokal betreten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss stets eingehalten werden.