
Vor dem Marburger Landgericht hat der Prozess gegen einen 40-Jährigen begonnen. Doch zuerst muss noch ein Psychiater eingeschaltet werden.
Biedenkopf/Marburg. Gut als 1,5 Kilogramm Marihuana sowie sieben Schlagringe, drei verbotene Messer, einen Baseballschläger und eine Schreckschusspistole hat die Polizei im März vergangenen Jahres bei einem 40-Jährigen aus Biedenkopf gefunden. Das Verfahren gegen ihn vor dem Marburger Landgericht wurde jetzt nach nur einer halben Stunde ausgesetzt, um ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Geklärt werden soll, ob wegen seiner langen Drogenkarriere mit mehreren Vorstrafen im Falle einer Verurteilung eine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt infrage kommt.
Marihuanaplantage auf dem Dachboden
Staatsanwalt Sebastian Brieden wirft dem Angeklagten bewaffneten Drogenhandel vor. Laut Anklage hat der Mann auf seinem Dachboden eine Marihuanaplantage betrieben. Etwa 1300 Gramm wog der Pflanzenstoff. Weiteres Marihuana war bei der Wohnungsdurchsuchung bereits getrocknet und verpackt gefunden worden. Die Waffen hätten alle griffbereit in der Wohnung gelegen.
Über seinen Verteidiger Sascha Marks ließ der 40-Jährige erklären, die Pflanzen ausschließlich für den Eigenkonsum angebaut zu haben. Die Waffen hätten mit den Drogen nichts zu tun. „Es war nie geplant, dass es so viel wird“, betonte der Biedenkopfer selbst. Fünf bis sechs Gramm habe er, neben Amphetaminen, seinerzeit täglich zur Problembewältigung konsumiert. „Außer den Kopf in den Sand stecken zu können, hat es mir aber nichts gebracht“, sagte er. Inzwischen lebe er seit März nach einer verbüßten Gefängnisstrafe drogenfrei, habe einen Job und nehme auch therapeutische Hilfe in Anspruch.
Staatsanwalt und Verteidiger haben Zweifel
Staatsanwalt Brieden machte deutlich, dass er dem Angeklagten nicht glaubt, dass er nichts verkauft hat. Auch Verteidiger Marks räumte ein, dass die gefundene Menge wohl eine Verurteilung wegen Handeltreibens nach sich ziehen werde. Gleichwohl sei sein Ziel eine Bewährungsstrafe.
Aufgrund der zahlreichen einschlägigen Vorverurteilungen regte der Staatsanwalt ein Sachverständigengutachten zur Frage der Unterbringung an. Der forensische Psychiater Rolf Speyer soll mit Einverständnis aller Beteiligten nun während der für Herbst geplanten neuen Verhandlung klären, ob eine Therapie Erfolgsaussichten hat. Möglicherweise, so deutete auch der Vorsitzende Richter Dominik Best an, könnte die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Falle einer günstigen Prognose zur Bewährung ausgesetzt werden, sofern der Sachverständige sie grundsätzlich befürworte.