Biedenkopfer Stalker muss für neun Monate ins Gefängnis

Eine Biedenkopferin wird von ihrem Ex-Freund gestalkt. Trotz einer einstweiligen Verfügung geht der Telefonterror weiter. Jetzt steht der 43-Jährige vor dem Amtsgericht.

Ein 43-Jähriger hat seine Ex-Freundin bedroht und beleidigt. Trotz mehrerer Bewährungsstrafen missachtete er ein Kontaktverbot und landete nun vor dem Biedenkopfer Amtsgericht.

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Biedenkopf. Bedrohung, Beleidigung und Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung: Das waren die Anklagepunkte gegen einen 43-jähriger Biedenkopfer. Dafür musste er sich jetzt am dortigen Amtsgericht verantworten.

Laut Anklage hatte der Biedenkopfer im Winter und Frühjahr 2022 seine damalige Ex-Freundin mehrmals bei ihr zu Hause aufgesucht, sie telefonisch terrorisiert und mehrmals bedroht. Obwohl die ehemalige Partnerin im Januar eine einstweilige Verfügung vom Amtsgericht erwirkte, ließ der Biedenkopfer nicht locker. Er selbst wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.

„Ich wollte ihn überhaupt nicht anzeigen, aber als er eines Abends mich und meine beste Freundin über mein Telefon beleidigte und beschimpfte, war das der letzte Ausweg“, sagte die Ex-Freundin aus. Er sei mehrmals in das Mehrfamilienhaus eingebrochen und habe wie wild an der Wohnungstür der Biedenkopferin geklopft und sie sogar beschädigt.

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Paar war der Polizei bekannt

Wie oft die 35-Jährige bei der Polizei angerufen habe, das wisse sie nicht mehr. „Die Beamten war irgendwann auch genervt von mir, aber was sollte ich denn sonst machen“, berichtete die Zeugin. Sie habe Angst vor ihrem Ex verspürt und oftmals sei ihre letzte Möglichkeit gewesen, den Telefonstecker zu ziehen, wenn der 43-Jährige sie vornehmlich in den Abendstunden angerufen hätte.„Die Verfügung hat ihn doch überhaupt nicht gejuckt. Er hielt sich trotzdem vor meiner Wohnung auf und rief mich ständig an“, erinnerte sich die Biedenkopferin. Dies gab auch ihre Freundin an. „Er meinte immer nur, dass die Polizei ihm eh nichts könne – Er würde mit einer Geldstrafe davonkommen.“

Ein Polizist, der mehrmals mit dem Angeklagten und seiner Ex-Freundin zu tun hatte, gab an, dass die beiden bereits polizeibekannt gewesen seien. „Man konnte fast die Uhr danach stellen, wann es wieder einen Anruf gibt und die Einsätze liefen immer gleich ab.“ Die Streife sei zum Haus der Ex gefahren, währenddessen sei der Angeklagte zu sich nach Hause geflüchtet, nach der Vernehmung der Biedenkopferin, hätte man der 43-Jährigen in seiner Wohnung aufgesucht und ebenfalls befragt. Beide seien im zeitlichen Verlauf zunehmend unkooperativer geworden.

In einem Vernehmungsprotokoll notierte ein Beamter, dass auch die Zeugin frech und fordernd gegenüber den Behörden reagiert habe. „Mir blieb ja auch nichts anderes übrig und ich habe nicht eingesehen, zu der Vernehmung zu gehen, wenn doch eh nichts dabei rumkommt“, entgegnete die Zeugin nach der Verlesung.

Kontaktverbot wird von beiden Betroffenen nicht konsequent umgesetzt

„Warum sind Sie denn überhaupt an das Telefon gegangen, wenn Sie doch wussten, dass er anruft?“, wollte Richter Carsten Grütjen wissen. Die 35-Jährige sagte, dass sie ihrem Ex klarmachen wollte, dass sie mit der Situation überfordert sei und er damit aufhören solle.

Verteidiger Peter Thiel ging auf ein weiteres Detail in der Beziehung der Biedenkopfer ein. Trotz des Kontaktverbotes ließen sich die beiden im Sommer wieder aufeinander ein und gingen mit den gemeinsamen Kinder Freizeitaktivitäten – wie etwa Schwimmbadbesuchen – nach.

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Nachdem die Zeugen gehört waren, meldete sich der Angeklagte doch noch zu Wort: „Wir konnten nicht mit- und nicht ohneeinander. Mir tut das alles leid. Ich will aber neu anfangen und das alles hinter mir lassen.“ Damals habe er eine schwierige Zeit durchlebt, während der Trennung habe er dem Alkohol zugesprochen. Mittlerweile habe er sein Leben grundlegend geändert, habe eine neue Arbeitsstelle, eine neue Freundin und den Wunsch, mit ihr seine Zukunft zu gestalten.

Der Angeklagte muss sich für sein Handeln verantworten

Die Staatsanwaltschaft plädierte aufgrund der Vorstrafen und der fortwährenden Missachtung der richterlichen Anordnung auf eine Freiheitsstrafe von neun Monaten. Diese solle nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, da sich der Angeklagte bereits in doppelter Bewährung befinde.

Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch: „Das Strafgesetz will nicht nur sanktionieren, sondern auch Chancen aufzeigen. Chancen auf eine bessere Zukunft aufzeigen.“ Sein Mandant sei auf einem guten Weg. Er befinde sich in einer stabilen Verfassung. Ihn jetzt einzusperren würde die positive Entwicklung, in der er sich momentan befinde, erheblich verschlechtern.

Richter Grütjen sprach den Biedenkopfer dennoch schuldig und verurteilte den Angeklagten zu einer neunmonatigen Haftstrafe „Eine Bewährung gibt es nur, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Verurteilte aus seinen Fehlern lernt und sich die Strafe zu Herzen nimmt.“ Mit seinem permanenten Verstoß gegen den richterlichen Beschluss und die beiden laufenden Bewährungen habe sich der 43-Jährige eine weitere Bewährung – oder gar einen Freispruch – selbst verbaut. Er müsse nun die Konsequenzen für sein Handeln tragen.