Experten des Regierungspräsidiums Gießen geben wichtige Tipps für Brauchtumsfeuer. Der wichtigste: Das Ganze muss zwei Wochen vorher beantragt werden.
BIEDENKOPF/GIESSEN. Biedenkopf/Gießen (red). Die meisten Corona-Regeln sind aufgehoben. Die Zahl der Veranstaltungen steigt. "Ostern steht vor der Tür und passend dazu gibt es in vielen Orten Osterfeuer. Veranstalter müssen allerdings bereits bei der Planung und beim Osterfeuer selbst ein paar Grundregeln beachten. Unsere Experten geben daher Tipps zu richtigem Material, umsichtigem Verhalten und Tierschutz", berichtet Regierungspräsident Christoph Ullrich.
Veranstalter dürfen keinen Abfall verbrennen
"Grundsätzlich gilt: Um einen Schaden an Umwelt und Besuchern zu vermeiden, darf für ein solches Brauchtumsfeuer lediglich trockenes und unbehandeltes Holz oder auch Ast- und Strauchschnitt verwendet werden", erläutert Florian Peuckert, stellvertretender Dezernatsleiter für kommunale Abfallwirtschaft im RP Gießen. Die Veranstalter seien dafür verantwortlich, Abfälle auszusortieren, bevor das Holz aufgeschichtet wird. Wer das nicht beachtet und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Für die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen gelten besondere Vorschriften. Demnach dürfen diese aus nur im Ausnahmefall verbrannt werden. Und ein Brauchtumsfeuer ist eine solche Ausnahme. "Wichtig zu wissen ist auch: Alte Bretter oder Balken gelten nicht als pflanzliche Abfälle, sie werden über die Sperrmüllabfuhr oder in einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage entsorgt", betont Florian Peuckert.
"Wer sich richtig vorbereitet und verantwortungsvoll handelt, kann sich auf ein sicheres Osterfeuer freuen", sagt Thomas Stumpf, Leiter des für Brandschutz zuständigen RP-Dezernats. Dazu gehört neben bestimmten Mindestabständen zu Gebäuden, Autobahnen, Wäldern und Naturschutzgebieten auch ein Sicherheitsstreifen von fünf Metern Breite. "Achten Sie darauf, dass die Besucherinnen und Besucher ausreichend Abstand zum Feuer halten", lautet sein Tipp.
Nicht zuletzt spielt auch der Tierschutz eine große Rolle bei einem Brauchtumsfeuer. Die Feuerstelle darf erst am Tage des Anzündens aufgeschichtet werden. Ansonsten können Tiere darin einen Unterschlupf suchen und verbrennen.
Veranstalter müssen außerdem wissen, dass Brauchtumsfeuer spätestens zwei Wochen vor der Entzündung bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde angezeigt werden müssen.