13-Jähriger mit gestohlenem Roller auf B 62

(red). "Die Liste der Fehler des 13-Jährigen ist lang", beschreibt Polizeisprecher Martin Ahlich die Reihe von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eines Jugendlichen. Der fiel...

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MARBURG. "Die Liste der Fehler des 13-Jährigen ist lang", beschreibt Polizeisprecher Martin Ahlich die Reihe von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eines Jugendlichen. Der fiel am Dienstag, 23. Februar, einer Polizeistreife auf, weil er auf dem Zweirad ohne vorgeschriebenen Helm auf der Bundesstraße 62 unterwegs war.

Als der Junge gegen 13.20 Uhr die bevorstehende Kontrolle durch eine Streife des Regionalen Verkehrsdienstes Marburg-Biedenkopf registrierte, unternahm er einen kurzen wie ebenso erfolglosen Fluchtversuch.

Fahrzeug ist umlackiert worden

Nach wenigen Metern fuhr er sich in der feuchten Lahnwiese fest und kam nicht mehr weg. Als sich herausstellte, dass der Fahrer erst 13 Jahre alt ist, war auch klar, dass er weder eine Prüfbescheinigung noch den für den benutzten Roller, ein Kleinkraftrad, notwendigen Führerschein hat.

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Der Roller machte laut Ahlich optisch einen guten Eindruck. Es stellte sich aber heraus, dass einiges nicht stimmt.

Der ursprünglich dunkelblaue Roller war jetzt rot. Montiert war ein Kennzeichen mit der derzeit gültigen Farbe. Dabei handelte es sich aber um ein altes, für ein anderes Fahrzeug ausgegebenes Kennzeichen aus dem vorangegangenen Gültigkeitszyklus von vor drei Jahren.

Im Zündschloss des Rollers steckte ein Schlüssel und auch sonst gab es keine Anhaltspunkte, wie etwa kurzgeschlossene Kabel, die auf einen Diebstahl des Gefährts hindeuteten.

Die Überprüfung ergab dann jedoch, dass der Roller bereits im August des letzten Jahres in Wetter gestohlen wurde. Nach anfänglich hartnäckigem Leugnen brach das Lügenkonstrukt des Jungen in sich zusammen und er räumte den Diebstahl und die Umbaumaßnahmen ein.

Die Polizei übergab den Jugendlichen seinem Vater und den Roller seiner Besitzerin, die sich sehr darüber freute, das Erbstück ihres verstorbenen Mannes zurückzuerhalten, auch wenn sie es wegen der Veränderungen nicht wiedererkannt hätte.