Steigende Inzidenzzahlen, mehr Neuinfektionen und weitere geplante Tests in der Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt: Alles Wichtige rund um Covid-19 in Marburg-Biedenkopf am 11....
MARBURG-BIEDENKOPF. Die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Kreis Marburg-Biedenkopf ist im Vergleich zum Vortag um 103 Neuinfektionen auf 2550 Fälle gestiegen. Aktuell werden 33 Betroffene stationär im Krankenhaus behandelt (das sind zwei weniger als am Dienstag). Davon benötigen weiterhin 13 Personen eine intensivmedizinische Betreuung. Eine weitere Person ist im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gestorben.
Das Gesundheitsamt und niedergelassene Ärzte betreuen aktuell 790 aktive Fälle (37 weniger als am Vortag). Die Zahl der Genesenen ist um 139 auf 1741 Fälle gestiegen. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion beträgt jetzt 19, das ist ein Fall mehr als am Vortag. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage (Inzidenz) im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt aktuell bei 218,6 (Dienstag: 203,6).
Zudem teilte der Kreis mit, dass in der Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt eine erneute Reihentestung durchgeführt werden soll. Diese soll Erkenntnisse zum Infektionsgeschehen in der Einrichtung bringen, auf deren Basis Maßnahmen eingeleitet werden können, um weitere Infektionen zu vermeiden.
Da 18 der 600 Bewohner an Covid-19 erkrankt sind, sollen durch die vom Gesundheitsamt angestoßene Reihentestung mögliche Infektionsquellen lokalisiert werden.
Die bisher Betroffenen zeigen laut Kreisverwaltung lediglich leichte Symptome. Diese sowie deren Kontaktpersonen wurden umgehend isoliert untergebracht beziehungsweise befinden sich in Quarantäne.
Auf Veranlassung und in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt werden ab dem 12. November alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeitenden der Erstaufnahmeeinrichtung Neustadt auf Infektion mit dem Corona-Erreger getestet. Die Testergebnisse werden in etwa drei bis vier Tagen erwartet. Die Einrichtung bleibt bis auf Weiteres für Neuaufnahmen und Zuweisungen an die Kommunen gesperrt. Bis zum Vorliegen aller Befunde werden außerdem Zusammenkünfte, insbesondere in geschlossenen Räumen und außerhalb der gewöhnlichen Sozialgemeinschaften, untersagt.
Von red