Inzidenz über 35: Das gilt nun im Rheingau-Taunus-Kreis

Weil im Kreis die Inzidenz über 35 liegt, gelten ab sofort strengere Regeln: Besuche von Lokalen, Feiern und Fitnessstudios sind an „3G“ (geimpft, genesen oder getestet) gebunden.

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RHEINGAU-TAUNUS. (red). Auch im Rheingau-Taunus-Kreis gelten jetzt wieder strengere Corona-Regeln, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch erneut die kritische Marke von 35 überschritten hat. In der neuen Allgemeinverfügung, die ab Freitag, 27. August, gilt, ist – gemäß dem hessischen Präventions- und Eskalationskonzept – vorgeschrieben, dass der Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten nur mit Negativnachweis (geimpft, genesen oder getestet) gestattet ist, unabhängig von der Teilnehmerzahl, auch bei mehr als 25 bis einschließlich 100 Personen.

Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen, teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag mit. Der Einlass als Besucher in Einrichtungen der Behindertenhilfe ist demnach nur mit „3G“ gestattet. Gäste, die den Innenbereich eines gastronomischen Betriebes betreten, können dies nur mit einem Negativnachweis; das gilt nicht für Betriebsangehörige in Betriebskantinen.

Das Betreten von Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen ist ebenfalls nur für geimpfte, genesene oder getestete Gäste möglich. Gleiches gilt für die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen). Eine Ausnahme gibt es nur für den Spitzen- und Profisport.

Auch in Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen ist nun die Vorlage eines Negativnachweises bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche erforderlich. Gleiches gilt bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen. Ausnahmen „können im Einzelfall zur Vermeidung besonderer Härten von der zuständigen Behörde unter besonderer Beachtung der epidemiologischen Lage erteilt werden“, heißt es in der Mitteilung.

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Landrat Kilian ruft dazu auf, sich impfen zu lassen

Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 19. September. Sollte die Inzidenz im Kreis an fünf Tagen in Folge unter 35 sinken, wird diese wieder aufgehoben. Steigt sie über 50, werden die Regeln durch eine weitere Verfügung verschärft.

Landrat Frank Kilian (parteilos) nutzt die Gelegenheit für einen Aufruf an die Bürger im Kreis: „Wer noch nicht geimpft ist, sollte das schnell nachholen. Die steigenden Inzidenzzahlen zeigen, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Umso wichtiger ist es, sich und andere spätestens jetzt durch eine Impfung zu schützen.“