Aßlarer baut Hanf im Keller an

37 Cannabispflanzen entdeckt die Polizei bei einem Aßlarer im Keller. Das Amtsgericht Wetzlar verurteilt ihn nun zu einer Bewährungsstrafe.  Foto: picture alliance /dpa

Amtsgericht Wetzlar verurteilt 50-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten. 37 Cannabispflanzen im Keller angebaut.

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ASSLAR/WETZLAR. AßLAR/WETZLAR (ehub). Ein Mann aus Aßlar hatte eine sogenannte Indoor-Plantage zur Aufzucht von Cannabis im Keller seines Elternhauses errichtet. Jetzt musste sich der 50-Jährige vor dem Wetzlarer Schöffengericht verantworten.

Wegen des unerlaubten Besitzes von nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln wurde der ledige Gelegenheitsarbeiter vom Wetzlarer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Konrad Velten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Haftstrafe wurde trotz erheblicher Bedenken unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht folgte damit dem Plädoyer von Verteidiger Karl-Ludwig Büdenbender (Ehringshausen), der davon ausgeht, dass der 50-Jährige die Hanfpflanzen ausschließlich für den Eigenkonsum und aus gesundheitlichen Gründen angebaut hat. Die Anklagevertretung sah keinen Spielraum mehr für eine Strafaussetzung und stellte eine ungünstige Sozialprognose, sprich, forderte eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Der Angeklagte präsentierte sich geständig. Das im Keller vorgefundene Rauschgift, insgesamt rund 850 Gramm Marihuana, sei - trotz der erheblichen Menge - ausschließlich zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. Mit den Cannabisprodukten will der 50-Jährige seine Hautprobleme in den Griff bekommen. Das Rauchen von "Gras" mache er daher aus gesundheitlichen Gründen.

Bereits 2016 wegen Drogenanbaus verurteilt

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Die Polizei war nach einem Hinweis auf eine angebliche Sachbeschädigung zu dem Aßlarer Anwesen gerufen worden. Im Hausflur bemerkten die Polizisten den markanten Geruch von Haschisch und Marihuana. Unverhohlen zeigte der Aßlarer den Beamten im Keller seinen illegalen Hanfanbau. Die Einsatzkräfte stellten 37 Cannabispflanzen sowie weitere bereits getrocknete Pflanzen und Anbauutensilien sicher. Zwei Pflanzen hatten es bereits auf eine beachtliche Höhe von rund 160 Zentimeter gebracht.

Erst 2016 war der 50-Jährige als Hanfbauer aufgeflogen und zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Ermittler hatten damals wie heute keine Anhaltspunkte für Drogenhandel entdeckt. Im Vorjahr hatte der Angeklagte an einer achtmonatigen alternativen Suchttherapie teilgenommen - anscheinend ohne Erfolg. Richter Velten machte dem Angeklagten in der Urteilsbegründung deutlich, dass die Selbstmedikation in der beschriebenen Art und Weise verboten sei und verwies auf ein mögliches ärztliches Rezept über den Cannabis-Wirkstoff THC zur Behandlung seiner chronischen Erkrankung. Daneben bekam er die Auflage, in nächster Zeit an einer teilstationären Drogenentzugstherapie teilzunehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.