Thomas Espey, Organisator von „Herborn steht auf“, ist vom Dillenburger Amtsgericht wegen einer nicht angemeldeten Demo zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Dillenburg. „Der Staat hat Regeln aufgestellt, an die sich alle zu halten haben“, stellte Richter Guido Fischer am Montagmorgen im Dillenburger Amtsgericht klar. Und weil sich Thomas Espey, Organisator der Protestgruppierung „Herborn steht auf“, im Dezember 2021 aus Sicht des Gerichts nicht an die Regeln des Versammlungsrechts gehalten hat, muss er 30 Tagessätze zu je 30 Euro als Strafe zahlen.
Anlass war eine Veranstaltung an Heiligabend des vergangenen Jahres zwischen Niederscheld und dem Burger Sportplatz. Das sei eine Weihnachtsfeier gewesen, sagte Espey, der sich selbst verteidigte. Die habe sich an Nichtgeimpfte gerichtet, die wegen der Corona-Beschränkungen ausgegrenzt worden seien.
Richter warnt Angeklagten vor einer weiteren Straftat
Vergleichbare Aktionen habe er schon in den Jahren zuvor organisiert, etwa 2020 in Lübbecke, wo er einen „Weihnachtszauber“ für bedürftige Kinder veranstaltet habe. Dafür habe es keine Anzeige und keine Verfolgung gegeben, so Espey in einer Stellungnahme, die er verlas.
Das habe er schon beim ersten „politischen Prozess“ erklärt, fuhr er fort – und wurde umgehend vom Richter unterbrochen. „Das ist ein gerichtlicher Prozess“, machte Fischer deutlich und warnte Espey, „bevor Sie eine weitere Straftat begehen“.
Der Angeklagte nahm die Aussage eines „politischen Prozesses“ daraufhin zurück. Vor dem Prozess war gleichwohl im Internet mit einem gestalteten Fahndungsaufruf zur Teilnahme an einem „politischen Prozess“ aufgerufen worden. „Wegen der Lichterkette an Heiligabend 2021“ ist darauf zu lesen.
Also doch keine Weihnachtsfeier. Von der war auch in einem Video, mit dem Espey am 23. Dezember 2021 zu der Veranstaltung eingeladen hatte, nicht die Rede. Vielmehr kündigte der Herborner „ein besonderes Ereignis an, von dem in Herborn noch in 20 Jahren“ gesprochen werde.
Diese Einladung war auch mit einer Warnung an die „Maulwürfe in diesen Kanälen“ versehen: dass es in Hessen Orte gebe, an denen man nicht mehr gefunden werde. Das sei ein in Westfalen üblicher Spruch, versuchte Espey, die Drohung zu relativieren. Dieses Video wurde im Gerichtssaal gezeigt, wie auch ein Zweites, das im Nachgang zu der Veranstaltung ins Internet gestellt worden war.
Das hatte eine 58-Jährige zum Anlass für eine Strafanzeige gegen Espey genommen. Vor Gericht berichtete sie, zeitweise auch in der Gruppe gewesen zu sein. Der Strafbefehl mit dem vollen Namen der Zeugin und ihrem Wohnort war gleichfalls ins Netz gestellt worden.
Espey warf der Zeugin vor, gegen ihn und andere Andersdenkende im Internet zu hetzen. Der Herborner sprach in diesem Zusammenhang von einer „politisch motivierten Hexenjagd“.
„Sie werfen der Frau Hetze vor, das ist Hetze gegen die Frau“, hielt ihm Richter Fischer vor. So komme es, dass die Zeugin sich Gedanken mache, ob sie heil zur Gerichtsversammlung und wieder hinaus komme. Das Problem sei, dass auf beiden Seiten gehetzt werde und ein sachlicher Dialog nicht mehr stattfinde.
Espey stellt sich auch vor Gericht als Opfer dar
Espey stellte sich auch vor Gericht als Opfer dar. Er könne nachts oft nicht schlafen. „Mich belastet dieser Vorgang unglaublich“, sagte er. Auch von der Presse werde er regelrecht verfolgt. Dass der Hessische Rundfunk über eine erste Verhandlung gegen ihn berichtet habe, sei politisch motiviert. Es sei hochpeinlich, dass sich die Gerichte mit so etwas beschäftigten.
Am Ende schloss sich Richter Fischer dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro. Damit blieb das Gericht unter dem ursprünglichen Strafbefehl, der 30 Tagessätze zu je 50 Euro betragen hatte.
Er habe in der Telegram-Gruppe eben nicht zu einer Weihnachtsfeier eingeladen, sondern zu einer Veranstaltung aufgerufen, über die in Herborn noch nach 20 Jahren gesprochen werde. Auch der Hinweis an die sogenannten Maulwürfe mache die politische Intention der Versammlung deutlich. Dass der Versammlungsort erst am 24. Dezember bekannt gegeben worden sei und zuvor auf weitere Informationen verwiesen wurde, sei ein Hinweis auf den Versammlungs-Charakter.
Damit sei es auch nicht relevant, was sich tatsächlich abgespielt habe, ob Reden gehalten oder Schilder gezeigt worden seien. „Das wissen wir nicht“, sagte Fischer. Klar sei aber, dass die Veranstaltung hätte angemeldet werden müssen. Das aber sei nicht passiert.
Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Widerspruch eingelegt werden.