Stadt Haiger ahndet zukünftig „Spaziergänge“

In immer mehr Städten und Gemeinden treffen sich Impfskeptiker und andere zu „Corona-Spaziergängen“. Symbolfoto: Thomas Schmidt

Verstöße gegen das Versammlungsrecht ziehen eine Ordnungswidrigkeit nach sich. Zuletzt waren rund 90 Impf- und Impfzwanggegner zwischen „Opti-MegaStore“ und Marktplatz unterwegs.

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HAIGER. (red/cw). „Die allwöchentlichen ,Montagsspaziergänge‘ stellen laut Grundgesetz eine Versammlung dar!“ Darauf hat die zuständige Abteilung der Stadt Haiger hingewiesen. Fachdienstleiterin Cindy Hilgenberg erklärte, solche Veranstaltungen, wie sie bereits mehrfach in Haiger und den Nachbarstädten stattfanden, unterlägen dem Versammlungsrecht.

Teilnehmer dieser „Spaziergänge“ sind Impfgegner oder Impfzwanggegner. Zuletzt waren am Montag, 10. Januar, in Haiger rund 90 Demonstranten in einer Gruppe vom ehemaligen Roller-Parkplatz in die Innenstadt und wieder zurück gelaufen.

Die Teilnehmer hätten in der Vergangenheit vorgegeben, sich spontan zu Spaziergängen zu treffen, um somit ihre Ablehnung gegen Coronamaßnahmen zum Ausdruck zu bringen. „Diese ‚Montagsspaziergänge‘ unterliegen jedoch dem Versammlungsrecht und müssen nach dem Gesetz 48 Stunden vorher, unter Benennung eines Versammlungsleiters, bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden“, heißt es aus dem Haigerer Rathaus. Dies sei bisher nicht der Fall gewesen.

Liege keine Anmeldung vor, könne die Behörde die Versammlung auflösen. Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens werde Haiger nicht angemeldete Versammlungen „aller Voraussicht“ nach untersagen. Alle Teilnehmer müssten dann die Örtlichkeit umgehend verlassen. Bei Zuwiderhandlung sind entsprechende Personalfeststellungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren angedacht.

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Ab Montag, 17. Januar, drohen höhere Hürden, weil bei dem zu erwartenden dreimaligen Überschreiten der 350er-Inzidenz bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen im Außenbereich die 2G-Regel (geimpft oder genesen) gelten wird.