Lahnau zahlt Kitagebühren teilweise zurück

Symbolfoto: dpa

Gemeindevertretung beschließt, dass für die Zeit von Dezember bis Februar nur die tatsächlich genutzten Kita-Zeiten bezahlt werden müssen.

Anzeige

LAHNAU-ATZBACH. Zu den ersten Entscheidungen der neuen Lahnauer Gemeindevertretung, die die Bürger direkt betreffen, gehört die Neuregelung der Kindergartengebühren für die Monate Dezember bis Februar. "Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Eltern durch das Land aufgerufen worden, die Kita-Angebote nur zu nutzen, wenn es dringend notwendig ist", erläuterte Bürgermeisterin Silvia Wrenger-Knispel (CDU).

Aus diesem Grund entschieden die Gemeindevertreter, eine sogenannte Spitzabrechnung, wonach nur die tatsächlich genutzten Zeiten in Rechnung gestellt werden. Das bedeutet, dass die Eltern in nächster Zeit mit Rückerstattungen rechnen können. Die Gemeinde verzichte damit auf rund 25 000 Euro, erläuterte Wrenger-Knispel. Einstimmig wurde dieser Beschluss gefasst.

Die Amtszeit der Ortsgerichtsvorsteherin Brigitte Sauter-Hill für das Ortsgericht Lahnau 2 (Dorlar) läuft ab. Sie hat sich bereit erklärt, für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen. Einstimmig wird Sauter-Hill dem Direktor des Amtsgerichtes Wetzlar zur erneuten Ernennung vorgeschlagen. Im Schiedsamtsbezirk Lahnau 3 (Atzbach) läuft Ende Juni die Amtszeit von Christel-Luise Schnorr aus. Sie ist ebenfalls bereit, eine weitere Amtszeit diese Aufgabe auszufüllen. Auch sie wurde einstimmig dem Amtsgericht empfohlen.