Wer Corona überwunden hat, profitiert von Erleichterungen. Doch dafür muss man nachweisen, dass man infiziert war.
WETZLAR/DILLENBURG. Das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises versendet aktuell Genesenen-Bescheinigungen an Menschen, die eine Corona-Infektion hinter sich haben.
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Genesene und geimpfte Menschen können von Erleichterungen profitieren. Sie werden zum Beispiel bei privaten Treffen nicht mitgezählt oder müssen bei einem Restaurant-Besuch kein negatives Coronatest-Ergebnis vorlegen.
Geimpfte können ihre Impfung mit dem Impfpass nachweisen, den es bald auch digital geben soll. Genesene brauchen eine Bescheinigung, um nachzuweisen, dass sie infiziert waren. Diese Bescheinigung versendet das Gesundheitsamt derzeit.
Die Corona-Infektion muss mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen, um eine Bescheinigung erhalten zu können.
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Es gibt noch einen Sonderfall: Wer eine Corona-Infektion überwunden hat, kann laut Robert-Koch-Institut nach sechs Monaten einmal gegen das Coronavirus geimpft werden. Damit gelten Betroffene als vollständig immunisiert. Auch diese Personen erhalten eine Genesenen-Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Sie ist in Kombination mit dem Impfnachweis gültig.
Einen Überblick, welche Erleichterungen für Genesene und Geimpfte Personen gelten, finden Sie hier.
Von red/tma