Sportvereine aus dem Lahn-Dill-Kreis bekommen Förderung

Nach Ansicht der SPD dümpelt die Sportförderung der Stadt seit Jahren vor sich hin. Dabei leisteten die Vereine nicht nur bei Integration und Inklusion viel. Auch der Seniorensport werde immer wichtiger.
© Archivfoto: dpa

Das gilt für Jugendsparten ebenso wie für Bauvorhaben oder Leistungsgruppen. Allerdings gibt es eine wichtige Voraussetzung.

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Wetzlar/Dillenburg. Die Jugendsportförderung des Lahn-Dill-Kreises unterstützt Vereine. Noch bis zum 30. September können sie Anträge zur finanziellen Sportförderung für das Jahr 2023 stellen. Folgende Themenfelder können nach Angaben des Landratsamts bezuschusst werden: Jugendsportförderung, bauliche Maßnahmen an Sportstätten, die Unterhaltung vereinseigener Turn- und Sporthallen, Versehrtensportgemeinschaften, die Förderung des Leistungssports, Fahrtkosten zu nationalen und internationalen Meisterschaften sowie Vereinsjubiläen.

Speziell im Bereich der Jugendsportförderung soll die Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine im Lahn-Dill-Kreis verlässlich gefördert werden. Die Förderung pro Kind beziehungsweise Jugendlichem beträgt mindestens fünf Euro.

Wer ist antragsberechtigt und welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Alle Sportvereine aus dem Lahn-Dill-Kreis, mit Ausnahme der Vereine, die ihren Sitz in Wetzlar haben, können einen Antrag stellen. Außerdem nachzuweisen ist, dass die Sportvereine dem Landessportbund Hessen angehören. Maßgeblich sind die dem Landessportbund zum Stichtag 1. Januar 2023 gemeldeten jugendlichen Mitglieder. Zusätzlich müssen sie aktive und regelmäßige Jugendarbeit betreiben und sie mindestens fünf Kinder beziehungsweise Jugendliche bis 18 Jahre ausbilden. Für die Fachbereiche Schießen, Tauchen, Luft- und Motorsport, Segeln, Surfen, Rudern sowie Behinderten-/Gehörlosensport beträgt die Altershöchstgrenze 21 Jahre.

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Das Antragsverfahren der Jugendsportförderung ist über die Vereinsdatenbank www.vereinsverwaltung.lahn-dill-kreis.de noch bis zum 30. September freigeschaltet. Es sind die jeweiligen Mitgliederzahlen – analog zur Meldung an den Landessportbund – mit Stand 1. Januar 2023 einzutragen. Und es sollte darauf geachtet werden, dass die aktuelle Bankverbindung des Vereins hinterlegt ist.

Ansprechpartner beim Lahn-Dill-Kreis für Fragen zum Thema ist Tim Keßler, Telefon 06441-4071867, E-Mail: tim.kessler@lahn-dill-kreis.de, Leiter der Stabsstelle Sport, Kultur und Ehrenamt. Neben den Fördermöglichkeiten durch den Lahn-Dill-Kreis können dort auch weitere Fördermöglichkeiten durch das Land Hessen und den Landessportbund Hessen besprochen werden.