Am 15. August ist in Wetzlar die Hundesteuer fällig

Die Stadt Wetzlar fordert Mitte August die Hundesteuer ein.
© Ralf Hirschberger/dpa

Wer sich der Verantwortung entzieht, riskiert ebenso wie bei der unterlassenen Anmeldung ein Bußgeld.

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Wetzlar. Das Kassen- und Steueramt der Stadt Wetzlar weist darauf hin, dass am 15. August die Hundesteuer für das Jahr 2023 fällig wird. Soweit ein Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge zu diesem Termin vom Girokonto abgebucht. Wer noch Selbstzahler ist, dem empfiehlt die Stadt in einer Pressemitteilung den Wechsel zur Einzugsermächtigung. Denn erfahrungsgemäß werden die Fälligkeit der Hundesteuer gerade in der Urlaubs- und Ferienzeit häufig vergessen. Die Mahngebühren, die die Stadt durch Landesverordnung erheben müsse, betragen mindestens 6 Euro, plus anfallender Säumniszuschläge. Gleichzeitig vereinfache das Abbuchungsverfahren die Verwaltung. Das entsprechende Formular ist online auf www.wetzlar.de zu finden.

Des Weiteren appelliert die Stadtverwaltung an die Pflicht aller Hundehalter, die Tiere in der Öffentlichkeit anzuleinen und die Hinterlassenschaften zu entfernen. „Die Hundesteuer erfüllt nicht den Zweck, die Beseitigung des Hundekots durch die öffentliche Hand zu finanzieren. Wer sich der Verantwortung entzieht, riskiert ebenso wie bei der unterlassenen Anmeldung ein Bußgeld“, unterstreicht Stadt-Pressesprecher Eckhard Nickig.