Amtsgericht Wetzlar: Verurteilung zu Geldstrafe und Bußgeld

Wegen Fahrens ohne Führerschein und Dokumentenfälschung wird ein Wetzlarer vor dem Amtsgericht angeklagt. Da er nicht zum Termin erscheint, muss er zudem ein Bußgeld zahlen.   Foto: Sebastian Reh
© Sebastian Reh

Ein 28-Jähriger fälscht Führerschein und Fahrzeugpapiere. Weil er auf einer Autobahnauffahrt gewendet hat, wird er von der Polizei gestoppt. Zur Verhandlung erscheint er nicht.

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WETZLAR. Erst hat er einen gefälschten Führerschein bei der Polizei abgegeben, dann auf einer Autobahnauffahrt gewendet und bei der anschließenden Polizeikontrolle falsche Personalien angegeben. Das wurde einem 28-Jährigen jetzt vor dem Wetzlarer Amtsgericht vorgeworfen - er kam aber erst gar nicht zur Verhandlung. "Das ist schon echt dreist", sagte die Richterin, nachdem die Verteidigung erklärte, dass es der Beschuldigte nicht für nötig hielt, zum Gerichtstermin zu kommen. Die Staatsanwaltschaft, die Richterin sowie die Verteidigung waren sich einig, unter diesen Umständen den Fall ohne den Beschuldigten zu Ende zu führen.

Streifenpolizisten ziehen 28-Jährigen aus dem Verkehr

Laut Anklage musste der 28-jährige Wetzlarer wegen einer Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer seinen Führerschein bei der Polizei abgeben. Dort gab er allerdings einen gefälschten Führerschein ab und fuhr trotzdem weiter. Einige Wochen später wollte er am Wetzlarer Kreuz auf die A 45 in Richtung Siegen auffahren.

Warum auch immer, überlegte es sich der Wetzlarer jedoch anders und drehte noch auf der Auffahrt. Dabei wurde er von einer Zeugin gesehen, die sich das Nummernschild merkte und direkt die Polizei verständigte. Eine Streife, die zu diesem Zeitpunkt in der Stadt Fahrzeuge kontrollierte, zog den 28-Jährigen kurze Zeit später aus dem Verkehr. Den Polizisten legte er gefälschte Dokumente vor und wollte gerade wieder weiterfahren, als einer der Beamten den Schwindel mit den getürkten Fahrzeugpapieren und dem Führerschein bemerkte. Die Fahrt endete auf der Wetzlarer Polizeidienststelle.

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"Aufgrund der vielen Vergehen kann ich natürlich nicht auf einen Freispruch plädieren, auch wenn mein Mandant das gerne so hätte", sagte der Verteidiger, der eine Geldstrafe forderte. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag.

Am Ende schloss die Richterin die Verhandlung kopfschüttelnd: "Es ist ja schon ein Unding, wenn man sich so verhält. Aber dann auch noch nicht zur Verhandlung zu kommen - ohne Worte. Das Bußgeld hätte er sich wirklich sparen können." Der Wetzlarer wurde zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Hinzu kommen 500 Euro, weil er nicht zur Verhandlung erschienen war.