Aßlarer soll seine Frau geschlagen und gewürgt haben

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.
© Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Da der Angeklagte aus Aßlar bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, haben die Richter von einer Haftstrafe abgesehen. Das ist das Urteil.

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Wetzlar/Aßlar. Ein 26-jähriger Aßlarer soll seine Ehefrau gewürgt und geschlagen haben. Zudem hat er sie mit einem Messer bedroht. Deshalb stand der Baggerfahrer jetzt in Wetzlar vor Gericht. Da der Angeklagte bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, einigten sich der Staatsanwalt und Richterin Frielinghaus auf einer Geldauflage.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im August und November 2022 seine Ehefrau vorsätzlich misshandelt und geschädigt zu haben. Im August habe er sie in der gemeinsamen Wohnung gewürgt und geschlagen, sodass die 25-jährige Studentin gestürzt und auf die Kante einer Küchenbank gefallen sei. Dabei habe sie sich am Hals verletzt. Im November habe er ihr ein Messer an die Kehle gehalten und gesagt „Ich bringe dich um, wenn du nicht machst, was ich sage“. Zudem habe er ihr Handy an die Wand geworfen, wobei das Schutzglas zersplitterte.

Der Angeklagte räumte ein, dass es in der Ehe zu Streitigkeiten gekommen sei, aber nicht zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Auf die konkrete Frage von Richterin Cathrin Frielinghaus, ob er die Ehefrau gewürgt habe, sagte er „Nein, das stimmt nicht“. Auch die anderen Taten habe er nicht begangen. Er liebe seine Frau noch immer. Nach dem Streit seien sie einige Zeit getrennt gewesen, hätten sich aber wieder versöhnt.

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„Was mir vorgehalten wird, stimmt nicht“, ließ der Aßlarer durch seinen Dolmetscher ausrichten. Frielinghaus hielt ihm vor, dass er bei der Polizei die Taten eingeräumt habe. Auch auf die Frage, ob das Obstmesser in der Küche eine Rolle in dem Streit gespielt habe, verneinte der Angeklagte. Er habe sich immer wieder bei seiner Frau entschuldigt. „Ich möchte nicht, dass das Zusammenleben mit meiner Frau vergiftet wird“, bekräftigte er. Ganz anders sah die als Zeugin geladene Ehefrau die Vorfälle. Ihr Mann habe sich total verändert, seit seine Familie aus der Türkei nachgezogen ist. Im August sei es deshalb zum ersten Ehestreit gekommen. Dabei sei es vor allem um seine Eltern gegangen, die er immer verteidigt habe. Bei den Übergriffen habe sie sich mit einem auf dem Boden liegenden Gürtel ihres Mannes verteidigt, aber ihn nicht getroffen. Erzürnt sei sie, weil er ihre Verteidigung mit dem Mobiltelefon aufgenommen und an seine Familie geschickt habe.

Eineinhalb Monate nach dem Vorfall mit dem Messer sei sie wieder in die gemeinsame Wohnung in Aßlar zurückgekehrt. Vor wenigen Wochen sei sie aber wieder ausgezogen. „Eigentlich wollte ich mich nicht trennen, aber es gibt Druck von seiner Familie“, begründete sie ihren Schritt. Bei den Auseinandersetzungen habe sie Würgemale am Hals, blaue Flecken am Oberkörper und eine Beule am Kopf davongetragen. Nach der Messerattacke hatte sie die Polizei gerufen. Der Richterin und auch dem Staatsanwalt schienen die Schilderungen der Ehefrau glaubhaft. Der Staatsanwalt sah allerdings – anders als anfangs angenommen – in dem Geschehen keine Bedrohung mehr, sondern lediglich eine Nötigung. Die Richterin verurteilte den Ehemann letztlich zu 1200 Euro Geldauflage, die innerhalb von sechs Monaten an die Staatskasse zu zahlen sind. Das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Sollte das Geld nicht vollständig eingehen, wird das Verfahren wieder aufgenommen und es erfolgt eine Strafe, mahnte die Richterin.