Keine Quarantäneverfügung mehr, dafür muss sich der Patient nach positivem Corona-Test sofort selbstständig in Quarantäne begeben. Welche Regeln der Kreis noch festgelegt hat.
WETZLAR/DILLENBURG. Seit Montag sind die neuen Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung des Coronavirus in Kraft. Der Lahn-Dill-Kreis hebt seine bislang gültigen Allgemeinverfügungen in diesem Zuge auf - mit einer Ausnahme: Die Besuchsregelungen für Altenpflegeheime bleiben bestehen. Das teilte der Kreis am Montag mit.
"Das ist die wohl wichtigste Neuerung für uns", äußert sich Landrat Wolfgang Schuster am Montagnachmittag. Bürgerinnen und Bürger des Lahn-Dill-Kreises, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, bekommen keine Quarantäneverfügung mehr durch das Kreis-Gesundheitsgesundheitsamt. Sie haben sich selbstständig und unmittelbar in eine zweiwöchige Quarantäne zu begeben.
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"Wir begrüßen diese neue Regelung, denn sie wird unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes entlasten. Somit können diese sich noch fokussierter auf die wichtige Kontaktpersonennachverfolgung in den sensiblen Einrichtungen im Landkreis konzentrieren", wird Schuster in einer Pressemitteilung zitiert. Eine weitere Neuregelung in diesem Bereich: Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand lebt, muss sich ebenfalls unmittelbar in eine zweiwöchige Quarantäne begeben. Für unaufschiebbare Erledigungen, wie zum Beispiel den Einkauf von Lebensmitteln, gibt es Ausnahmen.
Auf Covid-19 getestete Menschen im Lahn-Dill-Kreis, die durch ihren Hausarzt, eine Fieberambulanz oder ein Labor über ein positives Testergebnis informiert worden sind, sollen laut neuer Landesverordnung folgendermaßen verfahren:
- Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne
- Der Arbeitgeber ist über die Quarantäne zu informieren.
- Das Gesundheitsamt wird Kontakt aufnehmen und die Betroffenen während ihrer Quarantänezeit telefonisch betreuen. Infizierte werden dringend gebeten, abzuwarten, bis sich das Gesundheitsamt meldet und nicht selbst in der Kontaktaufnahme aktiv werden. Wichtig ist, dass die Quarantäne eingehalten wird. Sollte sich eine Symptomatik entwickeln, sollen Betroffene immer ihren Hausarzt zur weiteren diagnostischen Abwicklung kontaktieren.
- Informationen zur Lohnfortzahlung für Menschen in Quarantäne: Da das Regierungspräsidium Darmstadt die Frage nach den Ansprüchen auf Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer und Lohnersatz für Arbeitgeber zentral für ganz Hessen klärt, empfiehlt der Landkreis sich bei Fragen zur Thematik direkt dorthin zu wenden.
Von red